Wie kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen. 

Nicht selten entsteht der Wunsch, nach erfolgter Scheidung den bisherigen Ehenamen abzulegen und einen früheren Namen zu führen. Dies ist eine rein freiwillige Sache. Man kann den Namen ändern, muss es jedoch nicht. Nachteil der Namensänderung ist, dass die Änderung des Namens in zahlreichen Unterlagen und Dokumenten geändert werden muss.

Eine Namensänderung nach der Scheidung ist möglich, sofern die Scheidung bereits rechtskräftig ist. Zuständig für die Namensänderung ist das Standesamt. Die Kosten der Namensänderung, sowie die Dauer des Namensänderungsverfahrens sollten Sie direkt bei dem für Sie zuständigen Standesamt erfragen. Ebenso welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Namensänderung mitbringen müssen

Eine Frist, um beim Standesamt die Namensänderung zu beantragen, gibt es nicht. Diese Möglichkeit besteht auch noch Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung.

Aus dieser Ehe hervorgegangene Kinder können ihren Nachnamen nicht ändern mit der Scheidung der Eltern. Heiratet jedoch zum Beispiel die Mutter erneut und führt nunmehr als Familiennamen den Namen des neuen Partners, so gibt es die Möglichkeit, sofern der leibliche und sorgeberechtigte Vater zustimmt, dass die Kinder den nunmehr neuen Namen der Mutter führen können, es also zu einer Namensänderung/Einbenennung der Kinder kommt.

Der geschiedene Ehepartner hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass Sie seinen bisher geführten Namen mit der Scheidung ablegen.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema