Yussof-Sarwari Abmahnung für € 650,00 erhalten? | Bundesweite Hilfe hier!

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Sie haben eine Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten? Die Hamburger Kanzlei vertritt nun auch Claudia Weise, Inhaberin der Firma ClaudiMedia, die ihre Filme unter dem Label Saskia Farell veröffentlicht. Wegen des illegalen Angebots von Erotikfilmen in Internettauschbörsen fordert die Kanzlei für ihre Auftraggeberin einen Pauschalbetrag von € 650,00.

Was tun nach Erhalt der Abmahnung von Yussof Sarwari?

Keinesfalls sollten Betroffene selbst Kontakt zu dem Anwalt aufnehmen und etwa den Sachverhalt vermeintlich richtig zu stellen. Hier werden meist Fehler gemacht, die sich nicht mehr korrigieren lassen. Sie sollten jedoch unbedingt reagieren und anwaltlich prüfen lassen, ob Sie als Betroffener als Täter, als Störer oder überhaupt für die Vorwürfe in der Sarwari-Abmahnung haften.

Kann ich mir mit einer Unterlassungserklärung aus dem Internet selbst helfen?

Nein. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache noch verschlimmern. Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt Sie insbesondere nicht vor den Kostenforderungen, sondern stellt sogar ein Schuldeingeständnis dar, da Sie sich mit der Unterlassungserklärung lebenslang binden und den Hauptanspruch des Rechteinhabers, nämlich das Unterlassung der Verbreitung des Films, anerkennen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Eine Yussof-Sarwari-Abmahnung-Recht gehört in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen verschlimmern die Sache oft. Es gilt zu prüfen, ob Sie tatsächlich haften. Nur dann müssen Sie eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten nämlich nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie meiner Erfahrung.

Nicht zahlen – nicht unterschreiben: Kostenlose Erstberatung nutzen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Yussof-Sarwari-Abmahnung haftbar sind, wenn andere den Film über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/yussof-sarwari-abmahnung/. Ich habe tausende Abmahnungen bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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