Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich Fachanwalt für Strafrecht in Berlin-Kreuzberg


Erfolgreiche Verteidigung in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit - damit Sie nicht alleine stehen!


Herzlich Willkommen auf dem Profil der Strafrechtskanzlei Dietrich aus Berlin - Kreuzberg.

Sie suchen einen kompetenten und engagierten Strafverteidiger, der Ihre Interessen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mit Nachdruck vertritt?

Im Interesse einer effektiven Verteidigung beschränkt Rechtsanwalt Dietrich seine anwaltliche Tätigkeit auf die Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als Verteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht.


Ihre Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen Ihnen drei wichtige Rechte zu, die Sie in Anspruch nehmen sollten.
  • Nach § 136 Abs. 1 StPO ist man als Beschuldigter nicht verpflichtet gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben zu machen. Ein Schweigen darf nicht negativ gewertet werden! Deshalb sollten Sie sich zunächst auf Ihr Schweigerecht berufen.
  • Nach § 137 StPO kann sich ein Beschuldigter in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen.
  • Der Verteidiger hat im Rahmen des § 147 StPO ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht. Erst nach der Auswertung des Akteninhaltes sollte gegebenenfalls eine Stellungnahme (Einlassung) abgegeben werden.

Tätigkeitsbereiche der Strafrechtskanzlei Dietrich

Tätigkeitschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind insbesondere:

1. die Verteidigung bei Vorwürfen nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

Hierunter fallen insbesondere Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung, Stalking bzw. Nachstellung, Körperverletzung, Mord und Totschlag, Untreue, Unterschlagung, Beleidigung, Verleumdung, Urkundenfälschung, Brandstiftung, Falschaussage, Strafvereitelung, Hehlerei und Sexualstraftaten.

2. das Verkehrsstrafrecht

Zum Verkehrsstrafrecht zählen insbesondere die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht, die fahrlässige Körperverletzung, die Trunkenheitsfahrt und die Nötigung im Straßenverkehr.

3. das Betäubungsmittelstrafrecht (Verstoß gegen das BtmG)

Ein Verstoß gegen das BtmG liegt insbesondere vor, wenn jemand unerlaubt Drogen anbaut, Btm herstellt, mit Drogen Handel treibt, Drogen einführt, Drogen ausführt oder Drogen veräußert.

4. die Verteidigung von Jugendlichen im Rahmen des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht findet auf Jugendliche und Heranwachende Anwendung. Jugendlicher ist man ab dem 14. Geburtstag bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Heranwachsender ist man ab dem 18. Geburtstag bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.


Kostenfreier Besprechungstermin

Wenn Sie einen Strafverteidiger benötigen, z.B. weil gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder einen Strafbefehl oder Anklage zugestellt bekommen haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen unverbindlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. In dringenden Fällen, wie z. B. einer Verhaftung, steht Ihnen Rechtsanwalt Dietrich auch unter der angegebenen Notfallnummer zur Verfügung:

0163 / 91 33 940

Die Kanzleiräume der Strafrechtskanzlei Dietrich befinden sich in Berlin-Kreuzberg, unmittelbar am U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Strafverfahren und unserem Leistungsangebot finden Sie unter

http://www.strafrechtskanzlei-dietrich.de


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Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Steffen Dietrich:
  • Strafrecht

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