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Recht nützlich
Gesetze
ADLV
Gesetze

ADLV - Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes

  • Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
    • § 1 ADLV - Geltungsbereich
    • § 2 ADLV - Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes
  • Abschnitt 2Vorbereitungsdienst
    • § 3 ADLV - Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
    • § 4 ADLV - Einstellungsbehörde, Dienstbehörde, Ausschreibung
    • § 5 ADLV - Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst
  • Abschnitt 3Aufstieg
    • § 6 ADLV - Aufstiegsverfahren
    • § 7 ADLV - Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Auswärtigen Dienst
    • § 8 ADLV - Vorauswahl
  • Abschnitt 4Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
    • § 9 ADLV - Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
    • § 10 ADLV - Qualifizierung für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
  • Abschnitt 5Schlussvorschriften
    • § 11 ADLV - Übergangsvorschriften
    • Anlage ADLV - (zu § 5)Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst

Kurz und knapp

Titel Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes
Abkürzung ADLV
Fundstellennachweis BGBl. I 2025, Nr. 92
Ausfertigungsdatum 18.03.2025
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