AtSMV - Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung
- Erster Abschnitt
Anwendungsbereich - Zweiter Abschnitt
Kerntechnischer Sicherheitsbeauftragter - Dritter Abschnitt
Meldung von Unfällen, Störfällen und sonstigen Ereignissen - Vierter Abschnitt
Bußgeldvorschriften - Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften - § 12 AtSMV - Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 13 AtSMV - (weggefallen)
- Anlage 1 AtSMV - Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
- Anlage 2 AtSMV - Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung
- Anlage 3 AtSMV - Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen
- Anlage 4 AtSMV - Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
- Anlage 5 AtSMV - Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes
- Anlage 6 AtSMV - Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle nach § 9 des Atomgesetzes oder § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
- Anlage 7 AtSMV - Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in nach § 9b des Atomgesetzes zugelassenen Anlagen und der Schachtanlage Asse II