Anlage 15 BBhV - (zu § 41 Absatz 4)Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko nach § 41 Absatz 4 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Darmkrebs (Hereditäres Nicht-Polypöses Colorektales Carcinom – HNPCC) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:
- 1.
Berlin Gastroenterologie, Rheumatologie und Infektiologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Hepatologie und Gastroenterologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte - 2.
Bochum Medizinische Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, Knappschaftskrankenhaus - 3.
Bonn Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Bonn, Biomedizinisches Zentrum - 4.
Dresden Institut für Klinische Genetik des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, Abteilung Chirurgische Forschung - 5.
Düsseldorf Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Düsseldorf - 6.
Halle (Saale) Universitätsklinikum Halle (Saale) - 7.
Hamburg II. Medizinische Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg - 8.
Hannover Institut für Humangenetik der Medizinischen Hochschule Hannover - 9.
Heidelberg Pathologisches Institut des Universitätsklinikums Heidelberg, Abteilung für Angewandte Tumorbiologie - 10.
Leipzig Klinik und Poliklinik für Onkologie, Gastroenterologie, Hepatologie, Pneumologie und Infektiologie des Universitätsklinikums Leipzig - 11.
Lübeck Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck - 12.
Magdeburg Medizinische Fakultät der Universitätsklinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie der Otto-von-Guericke–Universität Magdeburg - 13.
München Medizinische Klinik und Poliklinik IV der Ludwig-Maximilians-Universität München, Campus Innenstadt Medizinisch-Genetisches Zentrum - 14.
Münster Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Münster - 15.
Tübingen Institut für Medizinische Genetik und angewandte Genomik des Universitätsklinikums Tübingen - 16.
Ulm Klinik für Innere Medizin I des Universitätsklinikums Ulm.
Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:
- 1.
Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung - a)
einmalig 600 Euro für die erstmalige Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung einschließlich Erhebung des Familienbefundes und Organisation der diagnostischen Abklärung unter der Voraussetzung, dass die revidierten Bethesda-Kriterien in der Familie der ratsuchenden Person erfüllt sind, - b)
300 Euro für jede weitere Beratung einer Person, in deren Familie bereits das Lynch-Syndrom oder Polyposis-Syndrom bekannt ist.
- 2.
Tumorgewebsdiagnostik 500 Euro für die immunhistochemische Untersuchung am Tumorgewebe hinsichtlich der Expression der Mismatch-Reparatur-Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS sowie gegebenenfalls die Mikrosatellitenanalyse und Testung auf somatische Mutationen im Tumorgewebe; ist die Analyse des Tumorgewebes negativ und das Ergebnis eindeutig, sind Aufwendungen für weitere Untersuchungen auf eine Mutation nicht beihilfefähig. - 3.
Genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation) - a)
3 500 Euro für eine genetische Analyse zur Mutationssuche auf eine bis dahin in der Familie nicht identifizierte Keimbahnmutation bei einer an Darmkrebs erkrankten Person (Indexfall) oder bei Vorliegen der Voraussetzungen bei einer ratsuchenden Person (Verdachtsfall), wenn die Einschlusskriterien und möglichst eine abgeschlossene Tumorgewebsdiagnostik, die auf das Vorliegen einer MMR-Mutation hinweist, vorliegen, - b)
350 Euro für die prädiktive oder diagnostische Testung weiterer Personen auf eine in der Familie bekannte Genmutation.
- 4.
Früherkennungsmaßnahmen 540 Euro für eine jährliche endoskopische Untersuchung des Magendarmtraktes einschließlich Biopsien, Polypektomien und Videoendoskopien unter den Voraussetzungen, dass ein Lynch- oder ein Polyposis-Syndrom vorliegt.