BKompV - Bundeskompensationsverordnung
- § 1 BKompV - Anwendungsbereich
- § 2 BKompV - Allgemeine Anforderungen an die Vermeidung und die Kompensation
- § 3 BKompV - Besondere Anforderungen an die Vermeidung
- § 4 BKompV - Grundsätze der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen
- § 5 BKompV - Grundbewertung des Schutzguts Biotope
- § 6 BKompV - Bewertung weiterer Schutzgüter
- § 7 BKompV - Biotopwertbezogener und funktionsspezifischer Kompensationsbedarf
- § 8 BKompV - Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen von Biotopen
- § 9 BKompV - Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter
- § 10 BKompV - Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
- § 11 BKompV - Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen; Entsiegelung und Wiedervernetzung
- § 12 BKompV - Unterhaltung und rechtliche Sicherung; Übertragung auf Einrichtungen
- § 13 BKompV - Voraussetzungen der Ersatzzahlung
- § 14 BKompV - Höhe der Ersatzzahlung
- § 15 BKompV - Bewertung und Ersatzgeldbemessung für Windenergieanlagen auf See
- § 16 BKompV - Sicherheitsleistung für die Ersatzzahlung
- § 17 BKompV - Übergangsvorschriften
- § 18 BKompV - Inkrafttreten
- Anlage 1 BKompV - (zu § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1)Bestandserfassung und -bewertung weiterer Schutzgüter und Funktionen
- Anlage 2 BKompV - (zu § 5 Absatz 1)Liste der Biotoptypen und -werte
- Anlage 3 BKompV - (zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)
- Anlage 4 BKompV - (zu § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 1)Naturräume in Deutschland
- Anlage 5 BKompV - (zu § 9 Absatz 3 und 4)Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
- Anlage 6 BKompV - (zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3)Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes