Die Mitglieder des Präsidiums und der Generalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie können jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Tätigkeit und einen Ersatz ihrer notwendigen Auslagen erhalten.
Anwälte zum BNotO

Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
26506 Norden

Rechtsanwalt Dieter Zander
41460 Neuss

Rechtsanwalt Stefan Arnst
40545 Düsseldorf