Anlage 3 DiätV - (zu § 9) Für diätetische Lebensmittel als Kochsalzersatz zugelassene Zusatzstoffe

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1184

1.
Die Verbindungen des Kaliums, Calciums und Magnesiums mit Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutaminsäure, Kohlensäure, Milchsäure, Salzsäure, Weinsäure und Zitronensäure; Monokaliumphosphat; Adipinsäure; Glutaminsäure;
2.
Kaliumsulfat;
3.
die Cholinsalze der Essigsäure, Kohlensäure, Milchsäure, Salzsäure, Weinsäure und Zitronensäure;
4.
Kaliumguanylat und Kaliuminosinat.

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