Der Erbbauberechtigte ist nicht berechtigt, beim Heimfall oder beim Erlöschen des Erbbaurechts das Bauwerk wegzunehmen oder sich Bestandteile des Bauwerks anzueignen.
Anwälte zum ErbbauV

Rechtsanwalt Romeo Pusch
02625 Bautzen

Rechtsanwältin Sabina Böhme
10365 Berlin

Rechtsanwältin Dipl.Oec. Angelika C. Werb-Welter
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