Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; - 2.
Organisation des Ausbildungsbetriebes; - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; - 4.
Umweltschutz; - 5.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme: - 5.1
Arbeitsorganisation, - 5.2
Informations- und Kommunikationssysteme; - 6.
Qualitätsmanagement; - 7.
Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr: - 7.1
Verkehrsmarkt, - 7.2
Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz; - 8.
Marketing und Vertrieb: - 8.1
Marketing, - 8.2
Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse, - 8.3
Produktpolitik, - 8.4
Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme, - 8.5
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung; - 9.
Umgang mit Kunden: - 9.1
Kundenorientierte Kommunikation, - 9.2
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, - 9.3
Beschwerdemanagement, - 9.4
Umgang mit konfliktträchtigen Situationen; - 10.
Kaufmännische Betriebsführung: - 10.1
Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge, - 10.2
Geschäftsvorgänge, - 10.3
Beschaffung; - 11.
Planung und Disposition: - 11.1
Fahr- und Betriebsplanung, - 11.2
Disposition des Fahrbetriebes; - 12.
Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen: - 12.1
Fahrzeugtechnik, - 12.2
Verkehrsanlagen; - 13.
Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum: - 13.1
Fahrdynamik, - 13.2
Kundenorientiertes Fahren; - 14.
Rechtsvorschriften im Verkehr; - 15.
Einweisung in den Fahrbetrieb: - 15.1
Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen, - 15.2
Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen; - 16.
Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb: - 16.1
Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen, - 16.2
Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen; - 17.
Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung.