FührposGleichberG - Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Art 1 FührposGleichberG - Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien
- Art 2 FührposGleichberG - Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes
- Art 23 FührposGleichberG - Berichtswesen, Evaluation
- Art 24 FührposGleichberG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten