Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 2.
Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen sowie Festlegen des Arbeitsablaufes, - 3.
Einsatz von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, - 4.
Pflegen und Warten der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, - 5.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes einschließlich seiner Organisation, - 6.
Kenntnisse des Glases und anderer Werkstoffe im Glasapparatebau, - 7.
Heißverformen des Glases: - a)
Trennen, Zusammensetzen, Ansetzen und Biegen, - b)
Auf- und Einblasen, - c)
Auftreiben und Bördeln, - d)
Einschmelzen, - e)
Herstellen von Glasapparaten,
- 8.
Umgehen mit Vakuumanlagen, - 9.
Messen und Prüfen von Halb- und Fertigerzeugnissen.