§ 1 GntDAIVAPrV - Diplomstudium

(1) Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes.

(2) Der Diplom-Studiengang wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten.