(1) Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Sie besteht aus
- 1.
der Zwischenprüfung, - 2.
den Leistungstests des Hauptstudiums und der Diplomarbeit, - 3.
den Leistungstests und den schriftlich bewerteten Leistungen während der berufspraktischen Studienzeit sowie - 4.
der Abschlussprüfung.