Art 1 GrÄndStVtr3 ND/NW

(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze. Die Änderungen sind in der Anlage auf zwei Kartenblättern grafisch dargestellt. Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.

(2) Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke vom Land Niedersachsen auf das Land Nordrhein-Westfalen über:
Im Gebiet der Gemeinde Bad Essen, Gemarkung Dahlinghausen,

Flur 24, Flurstücke 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 undFlur 5, Flurstücke 1/3, 2/2, 3/8, 4/11, 4/12.