Art 8 GrÄndStVtr SN/TH 2

Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages. Ausfertigungen der Anlage (Artikel 1 Abs. 3) werden bei dem Landesvermessungsamt Sachsen, bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt und bei den Landratsämtern Greiz und Plauen aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.