Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus drei Abschnitten, und zwar aus
- 1.
einem Sprachtest zum Prüfen der Fremdsprachenkenntnisse, - 2.
einem Aufsatz sowie - 3.
einem Test zur Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit und zur Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen.