Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.
Anwälte zum KapMuG 2012
Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
2770-120 Lissabon
Advogada (Rechtsanwältin PT) Vânia Costa Ramos
1600-675 Lissabon
Advogado Juan Manuel Martinez Carpio
41011 Sevilla