Diese Verordnung gilt für den automatisierten Abruf von Daten, die
- 1.
bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gespeichert sind und - 2.
den für eine Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt betreffen (Kindergelddaten),
Diese Verordnung gilt für den automatisierten Abruf von Daten, die