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            LAP-hDEUKV
            Gesetze

            LAP-hDEUKV - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse

            • § 1 LAP-hDEUKV - Laufbahnämter
            • § 2 LAP-hDEUKV - Ziel des Vorbereitungsdienstes
            • § 3 LAP-hDEUKV - Einstellungsbehörde
            • § 4 LAP-hDEUKV - Einstellungsvoraussetzungen
            • § 5 LAP-hDEUKV - Ausschreibung, Bewerbung
            • § 6 LAP-hDEUKV - Auswahlverfahren
            • § 7 LAP-hDEUKV - Einstellung in den Vorbereitungsdienst
            • § 8 LAP-hDEUKV - Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
            • § 9 LAP-hDEUKV - Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
            • § 10 LAP-hDEUKV - Schwerbehinderte Menschen
            • § 11 LAP-hDEUKV - Ausbildungsmaßnahmen
            • § 12 LAP-hDEUKV - Laufbahnprüfung
            • § 13 LAP-hDEUKV - Prüfungsakten, Einsichtnahme
            • § 14 LAP-hDEUKV - Rechtsstellung nach bestandener Prüfung, Probezeit
            • § 15 LAP-hDEUKV - Gleichwertige Befähigung
            • § 16 LAP-hDEUKV - Allgemeine Regelungen über den Aufstieg
            • § 17 LAP-hDEUKV - Regelaufstieg
            • § 18 LAP-hDEUKV - Aufstieg für besondere Verwendungen
            • § 19 LAP-hDEUKV - Inkrafttreten

            Kurz und knapp

            Titel Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse
            Abkürzung LAP-hDEUKV
            Fundstellennachweis BGBl I 2002, 1069
            Ausfertigungsdatum 12.03.2002
            Stand Zuletzt geändert durch Art. 61 G v. 20.8.2021 I 3932
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