§ 18 MaßschuhmAusbV - Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Schäften,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.