(1) Dritte haben sich beim Nationalen Zugangspunkt zu registrieren. Für die Registrierung sind die folgenden Angaben erforderlich:
- 1.
der Name und eine zustellungsfähige Anschrift, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse, - 2.
bei juristischen Personen zusätzlich der Firmenname, der Name einer vertretungsberechtigten Person sowie die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse dieser Person, - 3.
der Name einer Kontaktperson sowie die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse dieser Person.
(2) Die Registrierung sowie die Übermittlung von Änderungsmitteilungen erfolgen elektronisch.