§ 1 MRegV 2016 - Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt

1.
die Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen für die Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen nach § 5 des Mautsystemgesetzes,
2.
die regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen nach § 7 Absatz 2 des Mautsystemgesetzes und
3.
die Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Registrierung und der regelmäßigen Überprüfung der Voraussetzungen für die Registrierung nach § 8 des Mautsystemgesetzes.