Pensionsfonds haben folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Formular F.801.01, - 2.
Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten gemäß Formular F.802.01, - 3.
Sicherungsvermögen und restliches Vermögen gemäß Formular F.803.01, - 4.
kongruente Bedeckung gemäß Formular F.804.01, - 5.
Erträge aus und Aufwendungen für Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Formular F.811.01, - 6.
Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitgebern sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern gemäß Formular F.820.01, - 7.
Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten gemäß Formular F.830.01, - 8.
Angaben über das ausländische Pensionsfondsgeschäft, gesondert für jeden anderen Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Formular F.842.01, - 9.
Angaben zu dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft gemäß Formular F.850.01.