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Gesetze
PMMPrV
Gesetze
PMMPrV - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology)
§ 1 PMMPrV - Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 PMMPrV - Gliederung der Prüfung
§ 3 PMMPrV - Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 PMMPrV - Prüfungsteil "Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse"
§ 5 PMMPrV - Prüfungsteil "Mikrotechnologie-Fachaufgaben"
§ 6 PMMPrV - Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement"
§ 7 PMMPrV - Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 8 PMMPrV - Ausbildereignung
§ 9 PMMPrV - Bewerten von Prüfungsleistungen
§ 10 PMMPrV - Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 11 PMMPrV - Zeugnisse
§ 12 PMMPrV - Wiederholung der Prüfung
§ 13 PMMPrV - Inkrafttreten
Anlage 1 PMMPrV - (zu § 3 Abs. 2)Spezialistenprofile in der Mikrotechnologie
Anlage 2 PMMPrV - (zu den §§ 9 und 10)Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 3 PMMPrV - (zu § 11)Zeugnisinhalte