PostRDV - Renten Service Verordnung
- Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften - Zweites Kapitel
Auszahlung von Geldleistungen - § 6 PostRDV - Zahlungsauftrag
- § 7 PostRDV - Zahlung ohne Zahlungsauftrag
- § 8 PostRDV - Zahlungsempfänger
- § 9 PostRDV - Zahlweise
- § 10 PostRDV - Nicht ausführbare Zahlungen
- § 11 PostRDV - Nicht zugegangene Zahlungen
- § 12 PostRDV - Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung
- § 13 PostRDV - Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger
- § 14 PostRDV - Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte
- § 15 PostRDV - Zahlungseinstellung durch den Renten Service
- § 16 PostRDV - Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von Berechtigten
- Drittes Kapitel
Durchführung der Anpassung von Geldleistungen - Viertes Kapitel
Mit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben - § 20 PostRDV - Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner
- § 21 PostRDV - Ausstellung von Ausweisen
- § 22 PostRDV - Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 23 PostRDV - Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 24 PostRDV - Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen
- § 25 PostRDV - Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen
- § 26 PostRDV - Aufgaben im Rahmen der Statistik
- § 26a PostRDV - Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen
- § 27 PostRDV - Sonstige Aufgaben
- Fünftes Kapitel
Vorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung - Sechstes Kapitel
Vergütung - Siebtes Kapitel
Schlußvorschriften