RSAV - Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
- Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften - Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten - § 7 RSAV - Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
- § 8 RSAV - Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
- § 9 RSAV - Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
- § 10 RSAV - Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
- Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds - § 11 RSAV - Zuweisungen für das Krankengeld
- § 12 RSAV - Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
- § 13 RSAV - Zuweisungen für sonstige Ausgaben
- § 14 RSAV - Risikopool
- § 15 RSAV - Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
- § 16 RSAV - Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
- § 17 RSAV - Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
- § 18 RSAV - Jahresausgleich
- § 19 RSAV - Ausschluss auffälliger Risikogruppen
- § 20 RSAV - Prüfung der Datenmeldungen
- § 21 RSAV - Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 22 RSAV - Durchführung des Einkommensausgleichs
- Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen - Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - § 24 RSAV - Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
- § 25 RSAV - Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
- § 26 RSAV - Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
- Abschnitt 6
Übergangsregelung