(1) Dem Schiffbauer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Herstellung, Ausbau, Umbau, Reparatur, Pflege, Wartung und Lagerung von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmenden Gerät einschließlich des Zubehörs und der Beschläge.
(2) Dem Schiffbauer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der physikalisch-technischen Eigenschaften von Schiffskörpern und Rümpfen für schwimmendes Gerät sowie Kenntnisse der äußeren Einflüsse darauf, - 2.
Kenntnisse der verschiedenen Schiffsarten und -typen, - 3.
Kenntnisse der Konstruktionsmöglichkeiten beim Bau von Schiffen und schwimmendem Gerät, - 4.
Kenntnisse der materialspezifischen Arbeitsverfahren für den Einzel- und Serienbau, insbesondere der berufsbezogenen hand- und maschinengesteuerten Schweißverfahren, - 5.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, - 6.
Kenntnisse der Kombination von Werkstoffen und Halbfabrikaten unter Berücksichtigung des Festigkeits- und Korrosionsverhaltens, - 7.
Kenntnisse der Funktionsweise von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Maschinen und Werkzeugen, - 8.
Kenntnisse über Arten, Aufbau und Bestandteile von Antriebs-, Tank-, Elektro- und Sanitäranlagen für Schiffe, sonstige Wasserfahrzeuge und anderes schwimmendes Gerät, - 9.
Kenntnisse der Berechnungen und Kalkulationen für den Bau von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmendem Gerät, - 10.
Kenntnisse des Oberflächenschutzes und des konstruktiven Materialschutzes, insbesondere des Korrosionsschutzes und der Dämmaßnahmen, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Klassifikationsregeln und -vorschriften sowie sonstiger berufsbezogener Vorschriften, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, insbesondere des Immissions- und Emissionsschutzes, der Entsorgung sowie der rationellen Energieverwendung, - 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 14.
Kenntnisse des berufsbezogenen Qualitätsmanagements, - 15.
Kenntnisse über Kunststoffe, insbesondere Auswählen der Materialien und Komponenten, - 16.
Kenntnisse über im Schiffbau verwendete Hölzer, - 17.
Kenntnisse der berufsbezogenen Transporttechnik, - 18.
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, insbesondere Abwicklungen von Formteilen nach schiffbauspezifischen Verfahren, Linienrissen, Generalplänen, Bauplänen und Detailzeichnungen sowie Aufrisse von Schiffskonstruktionen, - 19.
Berechnen von Konstruktionen nach Klassifikationsvorschriften, - 20.
Ausführen von Schnürbodenarbeiten, - 21.
Entwickeln und Übertragen von Konstruktionsdaten, - 22.
Herstellen von Schablonen und Modellen, - 23.
Herstellen, Aufstellen und Einrichten von Mallen, - 24.
Bauen und Ausrichten des Helgens und der Helling, - 25.
Auswählen und Bearbeiten von Metallen, insbesondere Biegen, Fügen und Verbinden durch verschiedene Verfahren, - 26.
Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, insbesondere Schraub-, Bolzen- und Schweißverbindungen, insbesondere Schutzgas- und Schmelzschweißen, - 27.
Anwenden von spanenden und spanlosen Be- und Verarbeitungsverfahren für Eisen, NE-Metalle, Holz und Kunststoff, - 28.
Anfertigen, Ausrichten und Zusammenbauen von Kiel, Steven, Heck oder Spiegel, Quer- und Längsverbänden, Außenhaut, Decks und Aufbauten, - 29.
Durchführen der unterschiedlichen Arbeitsverfahren zum Bau von Rumpf, Deck, Aufbauten und anderen Bauteilen nach Klassifikationsvorschriften, - 30.
Einbauen von Fundamenten für Haupt- und Hilfsmaschinen, Aggregate und andere Komponenten sowie Einbau von Stevenrohren und Wellenböcken, - 31.
Einbauen der Antriebs-, Ruder- und Tankanlagen sowie Prüfen ihrer Funktion, - 32.
Einbringen und Sichern von Ballast, - 33.
An- und Aufbauen der Deckausrüstung, insbesondere der Ankereinrichtung, der Winden, Schienen, Rollen, Poller, Klampen, Klüsen, Masten und Davits, - 34.
Bearbeiten der Oberflächen, - 35.
Konservieren von Oberflächen und Durchführen von konstruktivem Materialschutz, - 36.
Durchführen des Stapellaufs sowie Anschlagen, Sichern, Transportieren, Slippen, Kranen und Lagern von Schiffen, sonstigen Wasserfahrzeugen und anderem schwimmenden Gerät, - 37.
Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen von Schiffsbaukonstruktionen, - 38.
Einrichten, Bedienen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Betriebseinrichtungen.