Folgenden in Prag am 27. Juli 2001 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Soziale Sicherheit, - 2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 27. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Soziale Sicherheit.