§ 5 SVBezGrG 2007 - Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:

JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
20051,1827 
2007 1,1622