Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 14 bereits vor Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und Beiordnung eines Rechtsanwalts erlassen. Diese Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.
Anwälte zum ThUG
Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
861 Hvolsvöllur
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz
Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
2770-120 Lissabon