UmstG - Umstellungsgesetz
- Teil I
Reichsmarkguthaben bei Geldinstituten - Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen - Zweiter Abschnitt
Weitere Bestimmungen für Altgeldguthaben Gruppe I - § 3 UmstG - Freigabe der Altgeldguthaben zur Umwandlung in Neugeldguthaben
- § 4 UmstG - Anrechnung der Kopfbeträge und der Geschäftsbeträge
- § 5 UmstG - Sofortfreigabe
- § 6 UmstG - Freigabe der restlichen Altgeldguthaben
- § 7 UmstG - Überprüfung der Altgeldguthaben durch das Finanzamt
- § 8 UmstG - Behandlung der nichtgemeldeten Altgeldguthaben der Gruppe I
- Dritter Abschnitt
Altgeldguthaben, Gruppe III - Vierter Abschnitt
Deckung der aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlichkeiten der Geldinstitute
- Erster Abschnitt
- Teil II
Schuldverhältnisse - Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen - Zweiter Abschnitt
Allgemeine Schuldverhältnisse - § 16 UmstG - Umstellung der Reichsmarkverbindlichkeiten auf Deutsche Mark
- § 17 UmstG - Rechnungserteilung für Reichsmarkverbindlichkeiten
- § 18 UmstG - Sonderregelung für bestimmte Reichsmarkverbindlichkeiten
- § 19 UmstG - Umstellung von Kriegsgefangenen-Zertifikaten
- § 20 UmstG - Rücktrittsrecht bei Lieferverträgen
- § 21 UmstG - Vertragshilfe
- Dritter Abschnitt
Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen - Vierter Abschnitt
Versicherung
- Erster Abschnitt
- Teil III
Vorschriften verschiedenen Inhalts - § 26 UmstG - Verfügungsbeschränkungen
- § 27 UmstG - Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts
- § 28 UmstG
- § 29 UmstG - Lastenausgleich
- § 30 UmstG
- § 31 UmstG - Vorübergehende Rediskontierung von eigenen Wechseln
- § 32 UmstG - Kreditbeschränkungen
- § 33 UmstG - Strafvorschriften
- § 34 UmstG - Schlußbestimmungen
- § 35 UmstG - Inkrafttreten
- Anhang UmstG