Der Verein wird aufgelöst:
- 1.
durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit, - 2.
durch Beschluss der obersten Vertretung, - 3.
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins oder - 4.
mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
Anwälte zum VAG 2016
Rechtsanwalt Michel Jacobs
3011 TA Rotterdam
Advocaat Richard Latten
3072 MD Rotterdam
Rechtsanwältin Karin Schühle
1800 Vilvoorde