§ 4 VerkEHKflAusbV - Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
(1) Die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin gliedert sich in:
- 1.
wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3 Satz 1 sowie - 3.
wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes, - 2.
Warenpräsentation und Werbemaßnahmen, - 3.
Preiskalkulation, - 4.
Warenbestandskontrolle, - 5.
Warenannahme und -lagerung, - 6.
Verkaufen von Waren und - 7.
Servicebereich Kasse.
(3) Die Wahlqualifikationen sind:
- 1.
Sicherstellung der Warenpräsenz, - 2.
Beratung von Kunden, - 3.
Kassensystemdaten und Kundenservice und - 4.
Werbung und Verkaufsförderung.
(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, - 2.
Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Information und Kommunikation, - 4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und - 5.
Umweltschutz.