Im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
Zoonosen: Krankheiten oder Infektionen, die auf natürliche Weise direkt oder indirekt zwischen Menschen und Tieren übertragen werden können, - 2.
Zoonoseerreger: Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten oder sonstige biologische Agenzien, die Zoonosen verursachen können.