Ausstieg aus Verbraucherkrediten dank „Widerufsjoker“

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Autos bei Finanzierungen einfach zurückgeben


In einem aktuellen Urteil (Az: C-33/20, C-155/20 u. C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verbraucherrechte bei Kreditverträgen gestärkt. Sie können unter bestimmten Umständen zeitlich unbefristet widerrufen werden. Das betrifft alle Verträge, bei deren Abschluss die Bank oder Sparkasse ihre Kunden nicht ausreichend belehrt hat. Selbst wenn der Vertragsabschluss also bereits viele Jahre zurückliegt, können die meisten Kunden jetzt immer noch aus einem Kreditvertrag aussteigen. Damit sind offensichtlich nicht nur etliche Autokredite hinfällig, denn es ging beim EuGH aktuell um Autokredite, sondern auch zahllose andere Kreditverträge, etwa für die neue Einbauküche, die Waschmaschine oder eine Ferienreise. Der „Widerrufsjoker“ sticht allerdings nicht bei Immobilienkrediten. Die sensationelle Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts ist vor allem deshalb für deutsche Verbraucher interessant, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in vergleichbaren Fällen jüngst eher zugunsten der Banken entschieden hatte.

Sofortiger Kreditausstieg / finanzierte Autos zurück an Bank

Wer umschulden möchte, von seinem alten Vertrag in einen neuen mit besseren Konditionen, der kann den alten Vertrag jetzt widerrufen. Auch wenn sich die Lebensumstände geändert haben und man sich von einem Darlehensvertrag lösen will, kann der Widerruf eine Lösung sein. Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung können auf diese Weise ihren Wagen leicht wieder loswerden und bekommen alle bereits gezahlten Raten bei Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. In der Regel sind sogar bereits gekündigte Kreditverträge widerrufbar. Verbraucher müssen nach einem Widerruf natürlich den noch ausstehenden Darlehensbetrag zurückzahlen. Das lohnt sich aber auch, wenn das gerade schwierig sein sollte. Denn die Summe ist in der Regel erheblich geringer als die aktuelle Restschuld. Zwar müssen Zinsen gezahlt werden, sonstige Entgelte und etwaige Verzugszinsen entfallen aber. Wer widerruft kann auf diese Weise viel Geld sparen.

Verträge müssen verständlich sein

Der EuGH stellt in seinem Urteil fest, dass Kreditverträge auch für Durchschnittsverbraucher ohne Fachkenntnisse im Finanzbereich leicht verständlich sein müssen. Sie müssen konkrete Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und zum Verzugszins enthalten. Wenn sich dieser am Basiszinssatz orientiert, muss dargestellt sein, wann und nach welchen Regeln sich dieser Zinssatz verändern kann. Außerdem sei nach Ansicht der Richter in Luxemburg nötig, dass der bei Vertrags­schluss gültige Prozent­satz angeben ist. Kunden müssen außerdem in der Lage sein, aus den ihnen vorliegenden Angaben im Kreditvertrag die Höhe einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung zu errechnen. Schließlich müssen Banken und Sparkassen im Vertrag konkrete Angaben zu Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren machen. Ein schlichter Hinweis auf die Website reicht laut EuGH nicht, was der BGH im Gegensatz dazu noch für ausreichend hielt.

Widerrufsfrist läuft bei fehlerhafter Belehrung nicht ab

Die Vorgaben des EuGH wurden in vielen Verträgen nicht erfüllt. Deshalb gilt auch die von den Banken und Sparkassen meistens verwendete Widerrufsregelung nicht. Sie sieht eine Frist von 14 Tagen vor. Das ist jetzt hinfällig. Damit können Kreditverträge auch nach Jahren noch widerrufen werden. Gerade bei Autokrediten, die in der Regel mit dem Kaufvertrag gekoppelt sind, bestehen nun gute Aussichten, den Kauf rückabzuwickeln. Viele Autobanken haben nämlich mangelhafte Vertragstexte verwendet. Dem Verfahren vor dem EuGH lagen Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht Ravensburg zu Grunde. Darlehensnehmer hatten ihre Autokredite wegen unzureichender Angaben bei Vertragsschluss widerrufen. Es ging um Verträge der BMW-Bank, der Skoda- und der VW-Bank.

Musterbrief für Kreditwiderruf

Die Kanzlei Dr. Ehlers stellt auf ihrer Website einen Musterbrief für den Kreditwiderruf zur Verfügung. Allerdings lassen gerade Autobanken Kunden oft abblitzen, selbst bei eindeutig fehlerhaften Verträgen. Es wird in jedem Fall dringend empfohlen, sich vor einem Widerruf anwaltlich beraten lassen. Die Erstberatung ist bei der Kanzlei Dr. Ehlers kostenlos.


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