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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

JF

von J. F. am 12.04.2020 um 16:10 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht

Frau Henß hat mich in einem internationalen Scheidungsfall vertreten (französischer Ehevertrag, Wohnorte in Brüssel und Karlsruhe und durch vernünftige und angemessene Vorschläge erreicht, dass meine französische (Ex) Frau Ihr vertraut hat und die aggressiven Forderungen ihrer eigenen Anwältin zurückgewiesen hat. Dadurch haben wir beide viel Geld gespart, die Familien mit drei Töchtern gerettet und heute noch ein unbeschwertes Verhältnis. Dafür bin ich Frau Henß sehr dankbar
EK

von E. K. am 07.04.2020 um 08:16 Uhr

Scheidung von Asiatin
Familienrecht
Frau Henß ist eine unglaubliche Anwältin!

...Frau Henß ist die unermüdliche Anwältin die durch ihre Erfahrung und Geschick glänzt und die Fälle für einem gewinnt.
Herr Leitz ähnelt mehr ein Philosophie Professor ist aber ein faszinierender Orakel und Taktiker...Beide sind ein fabelhafter Tandem.

Ich hatte ein ganz schwieriger Fall: Gescheiterte Ehe mit Asiatin die zu Beginn, einer einvernehmlichen Scheidung zustimmte bis es ganz plötzlich nicht mehr der Fall war und die ganze Angelegenheit für mich schmerzhaft auf den Kopf stellte. Frau Henß war stets ein echter Rückhalt und hat wirklich alles dafür getan, meine Haut zu retten und es sah lange nicht gut aus. Ich bin ihr aus ganzem Herzen dankbar für all das was sie für mich geleistet hat.

Absolut empfehlenswert...
Herzlichen Dank für diese tolle Bewertung.

Herr Kollege Leitz hatte vorausgesagt, dass es zu keiner einverständlichen Scheidung kommen würde, als für den Mandanten noch nichts darauf hindeutete.

Auch wenn alles anders gelaufen ist als gedacht, ist es für einen Anwalt eine besondere Freude, wenn der Mandant trotzdem das Engagement für seine Person so zu schätzen weiß wie hier. Auch wird aus der Bewertung deutlich, dass der Mandant davon profitiert, dass wir Anwälte sehr häufig nach dem Vier-Augen-Prinzip arbeiten und beide Anwälte alle Fälle unserer Kanzlei kennen, wobei jeder Anwalt seine besonderen Fähigkeiten einbringen kann.

Rechtsanwältin Katrin Henß
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin/Schlichterin
Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten
AW

von A. W. am 02.07.2019 um 07:22 Uhr

Elternunterhalt, Verwirkung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetent, Dank ihrer Hilfe konnten alle Unterhaltsforderungen als verwirkt festgestellt werden. Vielen Dank :-)
GG

von G. G. am 31.05.2019 um 10:06 Uhr

Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Frau RA Henß hat mich über 2 Jahre in einer Erbschaftsangelegenheit vertreten! Sie ging mit mir wirklich durch diese, für mich schwere Zeit und hatte immer sehr viel Verständnis und war immer da. Wir konnten eine außergerichtliche Einigung erziehlen, was für mich auch sehr wichtig war. Sie war wirklich toll!!!! Hat mich SUPER beraten UND....Ich würde jederzeit wieder zu Ihr gehen, und kann sie nur weiterempfehlen! Auch Ihr Team (ihre Mädels im Vorzimmer nicht zu vergessen) waren super nett! Wirklich alles super!
Auf der Gegenseite war ein erbrechtliche unerfahrener Kollege, der klassisch, d.h. streitig arbeitete. Wir waren nur eine Haaresbreite von langjährigen Gerichtsverfahren entfernt. Gut, dass am Ende alles geklappt hat und die Mandant Schaft nach den durchlebten Höhen und Tiefen nachhaltig zufrieden ist. Das ist zwar mein Anspruch an mich selbst, aber das lässt sich nicht immer erreichen. Wie sich wieder einmal gezeigt hat, haben sich Verhandlungen gelohnt.
AT

von A. T. am 09.05.2019 um 19:45 Uhr

Erwirken eines Pflichtteilsanspruchs
Erbrecht
Frau RA Henß hat mich bei der Herausgabe meines Pflichtteilsanspruches über zwei Jahre lang sowohl fachlich als auch menschlich sehr kompetent und einfühlsam beraten und mir mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, diese unangenehme Sache gut zu Ende zu bringen. Leider war in meinem Fall eine außergerichtliche gütliche Einigung nicht zu erziehlen. Dank Frau Henß habe ich aber alles unbeschadet überstanden und bin mit dem Ergebnis vollkommen zufrieden. Ich würde Frau Henß jederzeit wieder bitten, mich anwaltlich zu vertreten. Danke und großes Lob.
Besten Dank für Ihre freundlichen Worte. Ein seltener Prozess im Erbrecht endete mit einem Vergleich, der im Rahmen meiner Berechnungen lag und ein vertretbares Ergebnis war. 80 Prozent aller Gerichtsverfahren enden statistisch mit einem Vergleich. Gleichwohl bleibt es bis zuletzt spannend und ist eine enorme Belastung für den Mandanten, die ein Anwalt auffangen können sollte. Sonst hält der Mandant den psychischen Druck im Verfahren und im Gerichtssaal nicht aus.
Danke für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit!
DS

von D. S. am 27.11.2018 um 20:45 Uhr

Hervorragende Anwältin
Erbrecht
Hervorragende Anwältin in Familieangelegenheiten und in der Erbschaftsberatung. Wir fühlten uns von der ersten bis zur letzten Sekunde in sehr guten Händen und in allen Fragen hervorragend beraten.
Sehr empfehlenswerte Kanzlei.
WO

von W. O. am 28.08.2018 um 15:45 Uhr

Am wichtigsten war mir die juristische Kompetenz
Betreuungsrecht
Meine Erwartungen wurden übertroffen.Ich werde die Kanzlei mit meiner Vertretung beauftragen.
Ein Fall mit höchstem Schwierigkeitsgrad, juristisch, menschlich, tatsächlich bei einer Tätigkeit im Schnittstellenbereich Erbrecht/Familienrecht/Betreuungsrecht/Auftragsrecht mit einem außergewöhnlichen familiären Hintergrund.
JF

von J. F. am 09.04.2018 um 18:20 Uhr

Ergebnis: Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Ich hatte Frau Henß aufgrund ihrer Web-site ausgewählt. Das erste Kontaktgespräch hat mich überzeugt. Es war ein schwieriger Fall. Hochzeit mit franz. Ehevertrag (Gütertrennung), die getrennt lebende Ehefrau wohnte in Belgien, ich die letzten 5 Jahre in Karlsruhe. Wir hatten zusammen 3 erwachsene Kinder und während der 30 jährige Ehezeit in Frankreich, Deutschland, Singapore und Belgien gelebt. Die Anwältin meiner Frau war aus Berlin und spezialisiert in deutsch-franz. Eherecht. Frau Henß hat sich in internationales Recht eingearbeitet und hat diesen Fall, der über 2 Jahre gedauert hat, fachkompetent und menschlich hervorragend erledigt. Basis waren viele gemeinsame Gespräche, die uns gegenseitig befruchtet haben. Die Scheidung war dann Formsache und die Richterin meinte, solche Scheidungen wünschte sie sich öfters.( Natürlich sollte man Scheidungen grundsätzlich vermeiden). Kann und möchte Frau Henß gerne weiter empfehlen.
Normalerweise bin ich bei grenzüberschreitenden Scheidungen nicht tätig. Da von Anfang an Aussicht auf eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung bestand und der Mandant äußerst sympathisch, souverän und trotz Trennung familienorientiert war, menschlich weiter für Frau und Kinder einstehen wollte, bin ich das Wagnis eingegangen. Es war für mich mit einem guten Ausgang gekrönt und wie der Mandant schon hat durchscheinen lassen, ein juristisches Abenteuer. Ich würde mir mehr solche Geschäftsleute wünschen, die in einer solchen Situation mit Umsicht, Gelassenheit und Charme maßvoll reagieren können, so dass in vielen kleinen Schritten eine Win/Win-Situation entstehen kann. Danke für die angenehme Zusammenarbeit.
OZ

von O. Z. am 14.08.2017 um 19:48 Uhr

Ehescheidung
Familienrecht
Von der Erstberatung über die Scheidungsfolgevereinbarung bis zum Gerichtstermin... Bei Fr. Henß habe ich mich in einer schweren Zeit immer gut aufgehoben gefühlt. Kompetent und ein offenes Ohr, vielen Dank
Besten Dank für Ihre freundliche und positive Bewertung. Im Familienrecht spielt die Emotion eine größere Rolle, als den Menschen bewusst ist. Ein guter Fachanwalt für Familienrecht sollte einfühlsam sein und seine Mandanten in dieser sehr belastenden Situation menschlich und professionell, nicht nur juristisch auffangen können. Es freut mich, dass Sie diese Hilfe genau so empfunden haben, wie ich mir das vorstelle.
IP

von I. P. am 27.07.2017 um 20:35 Uhr

Abwehr von Ansprüchen wg. beeinträchtigenden Schenkungen nach § 2287 BGB über zwei Instanzen
Erbrecht
Frau Henß hat mich über Jahre in einem Erbprozess mit hohem Wert begleitet. Dabei habe ich ihre ausgeprägte fachliche Kompetenz, ihr großes Engagement sowie ihre freundliche und verbindliche Art erfahren. So wurde dieser Prozess mit vollem Erfolg für mich beendet. Unter der fachlichen wie auch menschlichen Betreuung von Frau Henß habe ich mich stets gut aufgehoben gefühlt. Ich kann Frau Henß wie ebenso ihren Ehemann Herrn Rechtsanwalt Leitz, den ich bei mehreren Gesprächen kennengelernt habe, bestens weiterempfehlen.
Auch die Damen im Sekretariat waren immer sehr freundlich und verlässlich.
Die anwaltliche Begleitung eines Mandanten über mehrere Jahre ist immer wieder eine große Herausforderung. Wichtig ist, dass das Vertrauensverhältnis trotz aller Höhen und Tiefen, die Anwalt und Mandant miteinander durchleben müssen, stimmt. Im vorliegenden Fall hatten wir die Erfolgsaussichten von Anfang an als gut eingestuft und bekamen in erster und in zweiter Instanz unsere Rechtsauffassung voll bestätigt. Trotzdem war der jahrelange Schwebezustand vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung eine große Belastung für die Mandantschaft. Herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Rechtsanwältin Katrin Henß
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Erbrechtsmediatorin und Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten
Karlsruhe