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UE

von U. E. am 18.04.2016 um 18:52 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Frau Henß hat mich in einem Erbstreit vertreten.

Ich habe mich von der Erstberatung bis zur Begleitung vor Gericht kompetent, souverän und menschlich sehr gut vertreten gefühlt.

Frau Henß ist als Fachanwältin für Erbrecht sehr kompetent und betreibt viel Aufwand für ihre Fortbildung.

Besonders positiv beeindruckt hat mich, dass Frau Henß eine gute Beziehung zwischen den Parteien erhalten bzw. wieder ermöglichen wollte. Frau Henß möchte den Menschen helfen.

Frau Henß hat sich sehr ausführlich in den komplizierten Sachverhalt eingearbeitet und im finalen Schriftsatz alle Betrachtungsmöglichkeiten ausführlich beschrieben und mit Zitaten belegt. So hatte es der Richter leicht, unseren Argumenten zu folgen, ohne eigene aufwändige Recherchen anstrengen zu müssen.

Auch in der Güteverhandlung habe ich mich sehr gut unterstützt und vertreten gefühlt. Trotz vorheriger gründlicher Absprache hat Frau Henß erst auf meine aktuelle Meinung gewartet und diese dann souverän und durchsetzungsstark vertreten.

Wir haben rechtlich und menschlich betrachtet das beste Ergebnis erzielt.
Diese Sache war rechtlich und tatsächlich sehr anspruchsvoll. Es freut mich sehr, dass bis zum Ende ein gutes Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt bestanden hat und dass der Richter meiner Argumentation gefolgt ist. Was der Mandant nicht erwähnt hat, ist, dass wir sehr intensive außergerichtliche Verhandlungen geführt hatten, die Gegenseite alle unsere Argumente schon kannte und einen außergerichtlichen Vergleich abgelehnt hatte, der sie nicht schlechter gestellt hätte als das letztlich bei Gericht erreichte Ergebnis.
SK

von S. K. am 23.11.2015 um 14:49 Uhr

Erbprätendentenstreit, Erblasser hatte Hirntumor, Testierfähigkeit fraglich, lebz. Beratung u. Klage
Erbrecht
Seit Jahren vertritt mich Frau Henß äußert erfolgreich in einer familienrechtlichen Angelegenheit. Als es sich abzeichnete, dass auf mich eine Erbauseinandersetzung zukommt, war für mich klar, dass ich auch in dieser Angelegenheit Frau Henß das Mandat übertragen werde. Sie hat mir Ausblicke auf den möglichen Verlauf des Erbenverfahrens gegeben. Meine Fragen in Bezug auf die konkrete Vorgehensweise in diesem Verfahren hat sie mit großer Sachkenntnis beantwortet. So hat sie mir schon im Vorfeld der Erbauseinandersetzung wertvolle Tipps gegeben. Die Umsetzung dieser Hinweise hat mir dabei einen sehr guten Ausgangspunkt in der Erbangelegenheit verschafft. In unseren Gesprächen hat mir Frau Henß immer wieder alternative Vorgehensweisen aufgezeigt. Dabei wurden von ihr immer auch die Kostenfrage und das Prozess- und Klage-Risiko angesprochen. In der Erbauseinandersetzung profitierte ich von ihren großen Erfahrungswerten und ganz konkret von den Erkenntnissen aus den zahlreichen Fortbildungsseminaren, die sie besucht. Ohne die vorzügliche und engagierte anwaltliche Tätigkeit von Frau Henß, hätte ich in dieser Erbauseinandersetzung wahrscheinlich nicht einmal meinen Pflichtteil bekommen.
Vielen Dank für Ihr ehrliches Feed-Back.

Nach sechsjähriger Zusammenarbeit erfüllt es mich mit Freude, dass Sie mit meiner Tätigkeit viel erreichen konnten und über so einen langen Zeitraum mit den erzielten Ergebnissen zufrieden sind, auch wenn nur dieser Fall abgeschlossen ist, aber immer noch viel zu tun bleibt.
SK

von S. K. am 24.10.2015 um 12:51 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
In einer Notlage (vorherige anwaltliche Vertretung fiel kurzfristig aus) hat Fr. Henß mein Mandat sofort übernommen und sich sehr schnell in meine Familiensache eingearbeitet. Die anwaltliche Vertretung durch Fr. Henß - und auch die z.T. persönliche Beratung durch Hrn. Leitz - waren für mich im Verlauf der langjährigen Auseinandersetzung sehr hilfreich und wichtig. Besonders möchte ist das hohe Engagement und die Fachkompetenz hervorheben. Ich habe mich über die vielen Jahre immer sehr gut vertreten gefühlt - und die erreichten Ergebnisse waren sehr gut.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Wenn ein Mandant auch nach acht Jahren noch mit der Anwaltsleistung zufrieden ist, gibt das der Anwaltstätigkeit einen Sinn und von dem Engagement kommt so auch etwas Positives zurück.
FG

von F. G. am 05.10.2015 um 20:24 Uhr

Kinder aus 1. Ehe enterbt, 2. Ehefrau Alleinerbin. Geltendmachung von Pflichtteil, Vorgehen, Klippen
Erbrecht
Wir sind durch die Beratung von Frau Henß bei unserer Erbsache bestens vorbereitet worden. Kompetent, verständlich und ohne Zeitdruck. Zügige Terminvereibarung. Nachfragen wurden sehr ausführlich beantwortet.
KS

von K. S. am 02.09.2015 um 19:22 Uhr

Übergabeverträge, unterschiedl. Anrechnungsbestimmungen, Testament bei Demenz, Erbe hatte Vollmacht
Erbrecht
Stichwortartige Zusammenfassung: Beratung bezüglich Gültigkeit von Schenkungs- und Übergabevertrag, Berechnung von Pflichtteil und Grabpflege nach Enterbung, Grabfürsorgepflicht und seine evtl. Folgen für den Enterbten. Mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin K. Henß und Herrn Leitz war ich voll und ganz zufrieden. Die Kanzlei ist empfehlenswert!
MH

von M. H. am 06.08.2015 um 11:06 Uhr

Testament, mehrere Kinder, Auswirkung von Schenkungen auf Pflichtteil, Vorsorgemaßnmahmen
Erbrecht
Die Beratung war geprägt von der offenen, freundlichen und bodenständigen Art des Ehepaares Henß und Leitz. Sie nahmen sich ausreichend Zeit, um die familiären Hintergründe zu verstehen. Alle meine Fragen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit kompetent beantwortet. Nun weiß ich, welche Schritte zu gehen sind.
Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiter empfehlen und danke herzlich für alle Bemühungen (und den guten Kaffee ;-))!
RM

von R. M. am 24.06.2015 um 15:19 Uhr

Behindertentestament mit Vor- u. Nacherbschaft u. Test.vollstr., durch Taktik unbeschränkt Vollerbe
Erbrecht
Telefonische Beratung super
Terminvergabe erfolgt schnellstens
Fallerklärung sehr gut
Auflösung erfolgreich
UM

von U. M. am 04.06.2015 um 09:08 Uhr

Beratung bzgl. Pflichtteilsergänzungsansprüchen wegen lebzeitiger Hausübertragung
Erbrecht
Sachgerechte Beratung, juristisch komplexe Zusammenhänge verständlich erläutert, ehrliche Empfehlungen, wie ich weiter vorgehen kann, sollte und muss. Beide Anwälte haben sich viel Zeit für mich genommen.
EB

von E. B. am 13.04.2015 um 18:26 Uhr

mehrere Testamente zugesandt, ein Testament fehlte, andere waren unvollständig, Prüfung Ausschlagung
Erbrecht
Unterhaltsrecht
Die Kanzlei Henß & Leitz beriet mich im Dezember 2014 umfassend und mit Weitsicht bzgl der Elternunterhaltspflicht gegenüber meines Vaters sowie prompt und hilfreich in einer Erbschaftssache.
PB

von P. B. am 04.01.2015 um 14:28 Uhr

Pflichtteil und Erbschein
Erbrecht
Bereits zum zweiten Mal musste ich bzw. zusammen mit meiner Mutter die fachliche Kompetenz von Frau Henß jeweils in erbrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Erneut konnte ein komplizierter und fast verfahrener Fall mit viel Erfahrung und Geschick kompetent geklärt und auch in meinem Sinne zum Abschluß gebracht werden.

Schon die ausführliche Erstberatung vermittelte den Eindruck, dass man hier Gehör erhält und verstanden wird. Dabei kommt Frau Henß die persönliche Fähigkeit auf unterschiedliche Menschentypen einzugehen sehr entgegen.

Komplizierte Sachverhalte und deren Lösungsalternativen wurden von Frau Henß in allen Details und rechtlichen Folgen beleuchtet und in verständlicher Weise auch für Laien erläutert.

Die fachliche Kompetenz und Erfahrung merkt man ihr an, ohne dass dies überheblich wirkt.
Ich kann die Kanzlei Henß & Leitz nur weiterempfehlen und werde deren Leistungen auch künftig gerne nutzen.
Vielen Dank für die freundliche Beratung und kompetente Hilfe.