4,9
Sehr gut
55 Bewertungen
5
(50)
4
(4)
3
(0)
2
(0)
1
(1)
Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

ES

von E. S. am 19.02.2014 um 14:32 Uhr

Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung sowie einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung
Familienrecht
sehr empfehlenswert
WS

von W. S. am 08.01.2014 um 18:06 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Eiskalt Abserviert
Nach dem Beratungstermin der sehr aufschlussreich war telefonisch einen weitern Termin vereinbart der dann kurz zuvor schriftlich mit der Begründung “ nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen ihre Angelegenheit nicht weiter zu bearbeiten.“
Die Begründung war so allgemein gehalten dass ich mich entschloss Frau Henß anzurufen damit mir die Gründe für Ihre Ablehnung verständlich werden. Dies hat sie jedoch durch ihr Sekretariat abgelehnt mit der Begründung es mir schriftlich mitgeteilt zu haben.
Ich finde es schade das beim Beratungstermin sowie beim vereinbaren des Folgetermins nicht so viel Offenheit besteht die Dinge klar zu Bennen was ich von einer Anwältin erwarten kann.
Aus diesem Grund nicht mal einen Stern aber dass ist systembedingt nicht möglich.
Der Mandant hat, wie er selbst einräumt, eine so gute Erstberatung erhalten, dass er einen Folgeauftrag erteilen wollte. Er war von der Anwaltsleistung überzeugt. Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, ein Mandat anzunehmen. Er ist auch nicht verpflichtet, die Gründe für seine Ablehnung kund zu tun. Es gibt verschiedenste Gründe, ein Mandat nicht anzunehmen, z.B. dann, wenn schon mehrere Anwälte davor das Mandat bearbeitet haben, wenn der Mandant schwierig ist, wenn Anwalt und Mandant nicht zueinander passen, u.v.m.. Auch ein Anwalt hat das Recht, sich zu überlegen, ob er mit dem jeweiligen Mandanten zusammenarbeiten will. Manchmal braucht auch ein Anwalt etwas Abstand zur Sache und zur Person, um sich hierüber klar zu werden. Diese Bewertung zeigt deutlich, dass die Entscheidung richtig war.
AV

von A. V. am 23.12.2012 um 16:43 Uhr

Vereitelter Kindesumgang
Familienrecht
Vertrauensvolle Zusammenarbeit!
FM

von F. M. am 24.04.2012 um 18:57 Uhr

Anfechtung der Erbteilsübertragung
Erbrecht
Frau Henß versteht es vortrefflich, komplexe Rechtsangelegenheiten auch für Laien verständlich darzustellen. Außerdem wäre es eine Freude, Ihrer souveränen Art vor Gericht zuzusehen, wenn die Angelegenheit nicht so traurig wäre.
Danke für Ihre Unterstützung
KL

von K. L. am 05.07.2011 um 16:01 Uhr

u.a. Veramächtniserfüllung<br>208/10HE09
Erbrecht
Das war gut: Frau Henß hat gleich beim ersten Beratungstermin konziliant durch ihr kompetentes und überragendes Fachwissen sowie ihrer Souveränität alle Bedenken, was das Recht im Allgemeinen und was Rechtsanwälte im Besonderen betrifft, zerstreut. Ihr bereits ohnehin ungemein großes Fachwissen hat sie in meinem mit Sicherheit komplizierten Fall, durch umfangreiche Rechtskommentarrecherchen, perfekt ergänzt. Somit gab es letztendlich auch an der außergerichtlichen Einigung, welche ganz und vollständig in meinem Sinne ausfiel, keinen Zweifel. Normalerweise müsste der nicht schlechte Rechtsanwalt der Gegenpartei, Frau Henß, für den ihm erteilten "Nachhilfeunterricht", ein gutes Honorar bezahlen oder zumindest Dankbar sein. Besser geht es wirklich nicht - engagierte und perfekte Mandantenbetr
Das war nicht so gut: ./.