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Rechtsanwältin

Katrin Henß

Rechtsanwälte Henß & Leitz, Fachanwaltsbüro für Erb- und Familienrecht
Rechtsanwälte Henß & Leitz, Fachanwaltsbüro für Erb- und Familienrecht
www.henss-leitz.de
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediation
  • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne im Rahmen einer Videokonferenz. Derzeit arbeiten wir mit Zoom. Eine Erstberatung bis zu einer Stunde rechnen wir mit 190 € + MwSt ab, insg. 226,10 €, alles Weitere nach Absprache.
SK
von S. K. am 22.04.2025 um 10:22 Uhr
kompetent
Erbrecht
Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schneller Termin. Frau Henß war durch ihre Sekretärin gut vorinformiert, dachte sich sachkundig und freundlich in die Materie ein, erklärte gerne auf Nachfragen. In allem freundlich und kompetent. Angenehme…

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Rechtsanwältin Katrin Henß 

Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierte Mediatorin, Schlichterin, Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht


Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. Gerne bin ich Ihnen im Erbrecht und Familienrecht behilflich, sei es als Fachanwältin oder als Mediatorin oder als Schlichterin.

Neben mir ist mein Kollege Rechtsanwalt Siegbert Leitz in allen Fachbereichen parallel zu mir tätig. Teilweise hat er andere Schwerpunkte, z.B. Umgangs- und Sorgerecht und Betreuungsrecht (Abwehr von Betreuungen).

Wir arbeiten in vielen Fällen nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Unsere Kanzlei bearbeitet auch Seniorenrecht.

Als Fachanwältin für Erbrecht kann ich Sie unterstützen bei:

  • lebzeitiger Planung der Vermögensnachfolge, insb. bei Ausgestaltung von Übergabeverträgen
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbauseinandersetzung
  • Auslegung von Testamenten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Überprüfung der Testierfähigkeit 
  • Vermächtniserfüllung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassabwicklung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Erwachsenenadoption
  • europäischem Nachlasszeugnis
  • Streit um die Erbenstellung
  • ...

Als Fachanwältin für Familienrecht können Sie sich an mich wenden bei:

  • Scheidungen, insbesondere bei Selbständigen
  • Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung
  • Unterhalt, insb. Elternunterhalt
  • Eheverträgen
  • Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Vermeidung von Betreuungen
  • ...

Als Mediatorin kann ich Ihnen helfen,

  • wenn Sie keinen Anwalt aufsuchen wollen, sondern wenn Sie sich ohne Anwalt einigen möchten. Der Mediator ist allparteilich und neutral. Er versucht, den Beteiligten im Rahmen eines strukturierten Gesprächs die Möglichkeit zu geben, für ihren Konflikt gemeinsam eine passende Lösung zu erarbeiten. 


Mediaton /Schlichtung

eignet sich als Rechtsstreitigkeiten vorgelagerte Alternative, kann aber auch bei schon laufenden Streitigkeiten, sogar bei laufenden Gerichtsverfahren, eine gute Methode sein, um eine Lösung zu finden, die innerhalb der Verfahren zuvor nicht möglich war. 

Durch meine Kompetenz im Erbrecht kann ich als Mediatorin und Schlichterin besonders bei Erbauseinandersetzungen, aber auch sonst bei Streitigkeiten innerhalb eines Erbfalls zwischen den jeweiligen Konfliktbeteiligten weiterhelfen. 

Ein Schlichter kann im Gegensatz zum Mediator seine Fachkenntnisse einbringen und darf auch eigene Lösungsvorschläge machen. Ein Mediator soll das nicht. Seine Aufgabe ist, die Beteiligten zu Lösungen, die aus ihnen kommen, zu führen.

Im Familienrecht ist die Mediation ein geeignetes Mittel für die Erarbeitung von Vereinbarungen zwischen den Eheleuten. Als Anwaltsmediatorin kann ich Ihnen behilflich sein, dass Sie gemeinsam Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen erarbeiten. Wenn es um Umgangs- und Sorgerecht geht, sind allgemein Mediatoren aus dem psychosozialen Bereich besser geeignet.


Wir, die Anwaltskanzlei Henß & Leitz, 

sind ausschließlich im Erb- und Familienrecht und der Mediation tätig. In diesen Rechtsgebieten betreiben wir einen hohen Fortbildungsaufwand, um unsere Mandanten auf hohen Niveau beraten zu können. Die Konzentration auf diese beiden ineinander greifenden Rechtsgebiete mit angrenzenden Bereichen ist das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung. Rechtsanwältin Henss war jeweils die erste Fachanwältin im Familienrecht und im Erbrecht in Karlsruhe. Sie wurde in Focus Heft 44/2003 als eine von den 135 besten Erbrechtlern Deutschlands genannt. 

Wir arbeiten seit über fünfundzwanzig Jahren gemeinsam im Interesse unserer Mandanten, wobei wir unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb dieser Bereiche ausgebildet haben. 

Bei einer Mediation arbeiten wir meistens als Mediatorenteam, was sich bewährt hat.

Seniorenrecht bearbeiten wir aus dem Blickwinkel des Familien- und Erbrechts im Hinblick auf notwendige Vorsorgemaßnahmen wie Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Testamente, Vermeidung von Betreuungen, Organisierung eines Hilfesystems zur Beibehaltung des gewohnten Umfelds.


Parkmöglichkeit: 

Parkhaus Weiherhof, Scheck-in-Center Durlach 

Die Kanzleiräume befinden sich zwischen Marktplatz/Rathaus und Schloß über dem DM-Markt, Aufgang hinter dem Torbogen links. 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.henss-leitz.de

Katrin Henß ist gelistet in Rechtsanwälte Karlsruhe und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Italienisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
  • Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht (DSE)
  • Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DIGEV)

Bewertungen 65

SK

von S. K. am 22.04.2025 um 10:22 Uhr

kompetent
Erbrecht
Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schneller Termin. Frau Henß war durch ihre Sekretärin gut vorinformiert, dachte sich sachkundig und freundlich in die Materie ein, erklärte gerne auf Nachfragen. In allem freundlich und kompetent. Angenehme Gesprächsatmosphäre, sympathisch.
JR

von J. R. am 15.04.2025 um 08:31 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Auf der Suche nach einer Anwältin für eine einvernehmlich Scheidung, wurde ich auf Frau Henß aufmerksam, da sie (s. homepage) auch zertifizierte Mediatorin ist, was mir sehr hilfreich erschien. Frau Henß arbeitete von Anfang an sehr lösungsorientiert, spürbar erfahren und pragmatisch mit einem umfassenden Blick für die Gesamtsituation der Beteiligten. Sie lenkte den Blick immer wieder auf das Wesentliche, um sich nicht im Kleinklein zu verlieren. Die Kommunikation zwischen mir und meinem Ex Mann wurde im Verlauf immer schwieriger bis nicht mehr möglich. Frau Henß gelang es, mit sehr viel Geduld, dem richtigen Ton aus Sachlichkeit, Bestimmtheit und Zugewandtheit, die Kommunikation und den Faden zu ihm aufrechtzuerhalten und die Vermittlerrolle auszufüllen. Die Kommunikation zwischen ihr und mir war in jedem Moment dieser schwierigen Phase vertrauensvoll und absolut verlässlich. Ich bin überzeugt, dass wir eine einvernehmliche Scheidung nur deswegen hinbekommen haben und mir ein noch längeres, kräftezehrendes und kostpieligeres Verfahren erspart blieb. Dafür bin ich ihr mehr als dankbar.
Vielen Dank für diese tolle Bewertung!
Sie zeigt, dass es möglich ist, über den Anwalt eine gütliche Regelung zu erreichen, auch wenn die Eheleute nicht mehr miteinander sprechen. Das geht nur mit einer Sicht aufs Ganze und zugleich hinter die Kulissen. Ich habe mit Empathie und Mediationstechniken eine Brücke zwischen den Eheleuten schlagen können. Der Respekt für beide war am Ende ausschlaggebend. Die Sachfragen haben sich darunter eingeordnet und den Eheleuten eine selbstbestimmte Lösung ermöglicht.

Katrin Henß
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Schlichterin
MH

von M. H. am 14.04.2025 um 10:52 Uhr

Kompetente und vertrauensvolle Beratung
Erbrecht
Frau Henß hat mich bereits in einer früheren Erbangelegenheit hervorragend beraten – fachlich klar, menschlich zugewandt und stets zuverlässig. Aufgrund dieser positiven Erfahrung würde ich sie jederzeit wieder beauftragen und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.

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Kontaktdaten von Katrin Henß

  • Adresse

    Pfinztalstr. 46-50
    76227 Karlsruhe

    6.877,56 km (von Ihrem Standort)

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Anbieter und Verantwortlicher

Anwaltskanzlei Katrin Henß & Siegbert Leitz

Rechtsanwältin Katrin Henß

Konzeption, Layout & Umsetzung: Katrin Henß


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Anwaltskanzlei Katrin Henß & Siegbert Leitz

Rechtsanwältin Katrin Henß

Pfinztalstr. 46-50, 76227 Karlsruhe

Telefon +49 (0) 721/9400010 , Fax +49 (0) 721/94000123


Rechtsanwältin Katrin Henß und Rechtsanwalt Siegbert Leitz führen die in der Bundesrepublik Deutschland verliehene gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" und gehören der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, D-76133 Karlsruhe als zuständiger Aufsichtsbehörde an. Rechtsanwältin Henß ist Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht sowie Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrecht, Rechtsanwalt Leitz ist Fachanwalt für Familienrecht.


Die nachfolgend aufgelisteten und für Rechtsanwälte geltenden berufsrechtlichen Regelungen sind unter www.brak.de bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Stichwort „Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch abrufbar:


•Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

•Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)

•Fachanwaltsordnung (FAO)

•Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft

•Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

•Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)


Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesversicherungssumme von 250000 EUR zu unterhalten.

Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

• Rechtsanwältin Henß ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, D-65193 Wiesbaden versichert, Rechtsanwalt Leitz bei der Allianz Versicherungs AG, Uhlandstr. 2, D-70182 Stuttgart.

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland


Es wird darauf hingewiesen, dass der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, D-10179 Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden kann (§ 191 f. BRAO).


Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angebotenen Informationen übernehmen können. Dies gilt insbesondere für aufgeführte Links, für deren Inhalte wir keine Verantwortung übernehmen können. Hier angebotene Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar.


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Katrin Henß
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    Fr.: 09:00–13:00.
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