1.097 Anwälte für ALG II | Seite 35

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Krempel
Rechtsanwalt Wolfgang Krempel
Kanzlei Wolfgang Krempel, Freiheitsstr. 181, 42853 Remscheid 6676.2206590123 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Krempel
(23.11.2023) Sehr kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Jeschke
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Jeschke
Kanzlei Jana Jeschke, Schönhauser Allee 144, 10435 Berlin 6974.1366814909 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jana Jeschke gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Frau Jana Jeschke ist eine super Anwältin. Sie hat uns in dem Rechtsstreit hervorragend vertreten. Ihre fachliche … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Hansen
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstr. 2, 49074 Osnabrück 6671.630302682 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Barbara Hansen
aus 61 Bewertungen Fr. Hansen ist die netteste, hilfsbereite Rechtsanwältin die ich kenne. Sie hilft mir in sozial / miet /und sogar in … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier
Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier
Rechtsanwalt Buchmeier, Bergstr. 4, 85461 Grünbach 7134.9628054362 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Rudolf Buchmeier
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Huelmann
Rechtsanwalt Frank Huelmann, Soetenkamp 28, 48149 Münster 6660.602966164 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Huelmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Polynski LL.M
sehr gut
Kanzlei Elena Polynski, Dortmunder Straße 12, 10555 Berlin 6970.9797434602 km
Familienrecht • Sozialrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elena Polynski LL.M gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Elena, ich möchte Ihnen für die hervorragende Arbeit und Ihre sensible Einstellung gegenüber Kunden danken. … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Werner Neubauer
sehr gut
Kanzlei Werner Neubauer, Eidelstedter Platz 1, 22523 Hamburg 6711.8671768281 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Neubauer bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Die Bewertung gilt Dr. Neubauer. Ein sehr zuverlässiger Anwalt, vor Gericht ist alles sehr gut gelaufen. Habe den … (24.04.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Booz, Südring 67, 45525 Hattingen 6665.4717938792 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent. Sie hat mir sehr geholfen- telefonisch und persönlich. Ich kann Sie nur weiter … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Colli-Sauerbrey
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Colli-Sauerbrey
Kanzlei Karin Colli-Sauerbrey, Allee 1, 96450 Coburg 6958.5622968891 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Colli-Sauerbrey hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung. (07.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Himat Yousuf
sehr gut
Rechtsanwalt Himat Yousuf
Rechtsanwaltskanzlei Himat Yousuf, Marburger Straße 62, 57223 Kreuztal 6738.0219657832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Himat Yousuf
aus 15 Bewertungen ich habe swchon Viele Rechtsanwelte gesehen und hat immer Bauchschmerzen aber bei dem Herrn Yousuf hat ich das gefül … (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Meinhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Meinhardt
Kanzlei Meinhardt, Janusz-Korczak-Straße 8, 12627 Berlin 6985.3855799879 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger Meinhardt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 64 Bewertungen Im Zuge meines Anliegens erhielt ich sehr kurzfristig einen Beratungstermin. Schon die telefonische Kommunikation mit … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Frau Dr.Janotta beweist sich auch in schwierigen Verhandlung sachlich und umfassend rechtssicher. Die Kommunikation … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Kempke
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Kempke
Kanzlei Britta Kempke, Unter den Eichen 58, 12203 Berlin 6972.7763987107 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Britta Kempke
aus 38 Bewertungen Habe jetzt mehr Informationen (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siller
Rechtsanwalt Stefan Siller
Westiner Rechtsanwälte, Landshuter Str. 7, 93047 Regensburg 7100.6731815164 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Siller
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Steffen
Kanzlei Gerhard Steffen, An der Point 4, 83125 Eggstätt 7181.8937172987 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerhard Steffen
Profil-Bild Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
Kanzlei GOLDMANN LAW, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main 6824.5442078946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M. gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen In letzter Zeit hatte ich das Vergnügen, mit Svetlana Goldmann zusammenzuarbeiten, und ich muss meine tiefe … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bertram Petzoldt
sehr gut
Rechtsanwalt Bertram Petzoldt
Rechtsanwälte Queißer u. Partner, Str. des 17. Juni 25, 01257 Dresden 7088.3057727078 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Bertram Petzoldt im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 48 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Petzoldt ist dem Vorgang nachgegangen und konnte die Entschädigung für die Flug-Verspätung … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 65 Bewertungen Super, daß für den Klienten eine off Label Verordnung durchgesetzt werden konnte. In vielen Fällen ist Cannabis das … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz
Kanzlei Andruchowicz, Rohrbacher Str. 18, 69115 Heidelberg 6865.5004490812 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Super Service! Schnell & Freundlich (08.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Fodor
Rechtsanwalt Maik Fodor
Kubon Rechtsanwälte, Mühlenstr. 6, 88662 Überlingen 6987.2516548015 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Maik Fodor
(16.09.2023) Schnelle und sehr professionelle Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwälte Göppel & Müller, Käthe-Kollwitz-Str. 1c, 99734 Nordhausen 6878.7831633358 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(25.03.2023) Zeitnaher Termin Umfangreiche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Finja Schmidt
Rechtsanwältin Finja Schmidt
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstraße 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Finja Schmidt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(25.04.2024) Die Arbeit von Frau Schmidt war eine 10/10 Ich bin selten so fachlich, schnell und sympathisch beraten worden, wie in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Willi Holtappels
Rechtsanwaltskanzlei Lohaus, Elisabethstr. 18, 15344 Strausberg 6999.2792783878 km
Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Willi Holtappels bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Wir fühlten uns vom ersten Moment bei Herrn Holtappels wohl. Er nahm sich unserer Sache an und vertritt uns auch noch … (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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