1.104 Anwälte für ALG II | Seite 40

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Ruprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Anwaltskanzlei Jens Ruprecht, Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin 6969.9116977208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Ruprecht - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 37 Bewertungen Kann noch nicht viel sagen, außer das sich der Anwalt sehr schnell und unkompliziert gemeldet hat (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
Kanzlei Monika Sehmsdorf, Postgasse 2, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5260686125 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siller
Rechtsanwalt Stefan Siller
Westiner Rechtsanwälte, Landshuter Str. 7, 93047 Regensburg 7100.6731815164 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Siller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Rebentisch
Rechtsanwalt Matthias Rebentisch
Grundmann Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Lindenstraße 61, 25524 Itzehoe 6671.8706967224 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Rebentisch
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Rebentisch ist ein höflicher, ehrlicher und kompetenter Anwalt, dem ich zu 100% mein Vertrauen … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arnd Hanne
Rechtsanwalt Arnd Hanne
Rechtsanwaltskanzlei Hanne, Richmodstraße 6, 50667 Köln 6674.5175853859 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Arnd Hanne ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Er ist immer verfügbar und verantwortlich. (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Wiesner
Kanzlei Petra Wiesner, Meyerstr. 64, 99423 Weimar 6939.2205220003 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Wiesner
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian H. Kubusch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian H. Kubusch
Kanzlei Florian H. Kubusch, Cottenbach 47-49, 95500 Heinersreuth 7011.0696664942 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian H. Kubusch
aus 40 Bewertungen Herr Kubusch hat mir sehr geholfen bei den Rückerstattung von Jobcenter er hat mir sehr viel Geld erspart er ist für … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bruns
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bruns
Remmers, Molzahn & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notar, Am Alten Handelshafen 2, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.9155633904 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bruns bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Ich bedanke mich für die Hilfe bei der Klärung in unserem Fall (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Hassler
Rechtsanwältin Bettina Hassler
Kanzlei Hassler, Miquelstr 31, 14199 Berlin 6970.7763970616 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Bettina Hassler
(05.11.2023) Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn
aus 21 Bewertungen Herr Rahn war sehr freundlich und kompetent in seiner Beratung. (24.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Kanzlei Bagge, Hauptstr. 56, 37412 Herzberg am Harz 6842.8854715244 km
Ihr Recht ist mein Anliegen
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Bagge gerne zur Verfügung
(08.11.2018) Habe Endlich einen RA gefunden der für seine Mandant mit denk und auch handeln und nicht nur an sein Honorar denkt. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülay Tasli
sehr gut
Rechtsanwältin Gülay Tasli
Kanzlei Gülay Tasli, Marktstr. 16, 40213 Düsseldorf 6648.7383245982 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gülay Tasli
aus 20 Bewertungen Dear Frau Tasli, With the greatest respect, I am reaching out to ask if you can assist with a recommendation or … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Hiller
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid Hiller
Fachkanzlei Dr. Hollitzer, Holtenauer Str. 114a, 24105 Kiel 6686.6723413037 km
Den Wind kann man nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Fachanwältin Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Astrid Hiller für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Ein offenes Ohr und viel Erfahrung führen zu erreichbaren Zielsetzungen. Die Erreichbarkeit könnte etwas optimiert … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
Anwaltskanzlei Finke Kaiser Fuchs, Oesternforth 2a, 33397 Rietberg 6719.8187324412 km
"Gleiches Recht für alle"
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mehmet Mayadali vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(24.04.2023) Vielen Dank .. Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Waber
sehr gut
Kanzlei Reinhold Waber, Reichsstr. 8, 86609 Donauwörth 7035.434388184 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhold Waber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 23 Bewertungen Sehr freundliche, schnelle und hilfreiche Beratung. Vielen Dank Herr Waber! (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Heike Titze ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
(15.11.2022) Frau Tietze hat eine offene Art, erklärt alles verständlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Scheele
Rechtsanwalt Horst Scheele
Wöbker Rechtsanwälte, Carlsplatz 1, 52531 Übach-Palenberg 6623.5114652902 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Horst Scheele hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Siewert, Schönenberg-Wessel und Partner mbB – Rechtsanwälte, Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel 6687.0245995852 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Junker
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Junker
Kanzlei Gabriele Junker, Kreulichweg 94, 45307 Essen 6655.0226248145 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Junker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Frau Junker hat sich als eine außergewöhnliche Anwältin erwiesen, die meinen Fall mit dem JobCenter mit herausragender … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Felsmann
Rechtsanwalt Stephan Felsmann
Kanzlei Felsmann, Körnerstraße 2, 24103 Kiel 6686.735993299 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Felsmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
(12.11.2013) Sehr empfelenswert.Eine große Hilfe in schwierigen Lebenslagen
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hannes
Rechtsanwaltskanzlei Hannes, Hauptsraße 46, 65375 Oestrich-Winkel 6790.2705072801 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Hannes ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Er zeigt viel Empathie und hilft schnell, unkompliziert. Insb. engagiert er sich für einen, wenn Sozialbehörden … (05.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Paulini
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Rechtsanwalt Carsten Paulini
Rechtsanwälte und Notar Dr. Wichmann, Suthaus, Rohde, Paulini & Teupke, Theaterstr. 5, 37073 Göttingen 6825.2284506235 km
Recht persönlich
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Paulini
aus 22 Bewertungen Hochkompetenter Fachanwalt. Herr Paulini · hat in dem langwierigen Verfahren an jeder Stelle die richtigen … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Kölling
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Kanzlei Jana Kölling, Grabbeallee 15, 13156 Berlin 6971.5620626263 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Kölling ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 43 Bewertungen Es ist kein gutes Blut geflossen zwischen mir und Frau Rae'n Kölling und ich sah mich schon als der große … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Bargob
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Rechtsanwalt Jörn Bargob
Rechtsanwalt Jörn Bargob, Lorentzendamm 20, 24103 Kiel 6687.3649996968 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörn Bargob ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 74 Bewertungen Meine Arbeitgeberin hat mir Regeln auferlegt, die ich nicht erfüllen will. Diese Regeln wurden fast alle vom Anwalt … (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.