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Rechtsanwalt Joachim Metten
Sozietät Metten & Theissen-Graf Schweinitz, Hochstraße 113, 58095 Hagen 6684.6339936892 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Metten ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Amtsgericht
aus 9 Bewertungen Ein sehr netter Rechtsanwalt. Ehrlich und kompetent. Danke Herr Metten (08.11.2022)
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sehr gut
Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei
Rechtsanwaltskanzlei Visnyei, Münchnerstr. 18, 85774 München 7120.2951844486 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Amtsgericht bietet Herr Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei
aus 27 Bewertungen Sehr gute und ausgesprochen kompetente Beratung! 1 A (26.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Amtsgericht

Fragen und Antworten

  • Amtsgericht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Amtsgericht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Amtsgericht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Amtsgericht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Amtsgericht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Das Amtsgericht (kurz: AG) ist ein ordentliches Gericht, das als erste Instanz über Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht und aus dem Strafrecht entscheidet. Es ist im gerichtlichen Instanzenzug die niederste Stufe. Die nächste höhere Instanz nach dem Amtsgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht Landgericht (LG).

Gesetzliche Regeln zum Amtsgericht finden sich in den §§ 22 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Beim Amtsgericht wird die Entscheidung grundsätzlich durch einen Einzelrichter getroffen. Das sog. Schöffengericht ist ebenfalls am Amtsgericht ansässig und besteht regelmäßig aus drei Personen: einem Richter, der gleichzeitig den Vorsitz hat und zwei Schöffen als Beisitzer (ehrenamtliche Laien-Richter). Richter kraft Auftrag oder Richter auf Probe dürfen am Amtsgericht beschäftigt werden.

In die Zuständigkeit des AG fallen im Bereich des Zivilrechts Streitigkeiten aus dem Mietrecht, Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht und allen Zivilrechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht in erster Instanz zuständig. Das Amtsgericht ist auch in verschiedene Abteilungen untergliedert. Beispiele: Vollstreckungsgericht, Familiengericht, Insolvenzgericht, Vormundschaftsgericht und Registergericht. Im Bereich Strafrecht ist das AG für Vergehen zuständig, nur ausnahmsweise auch für Verbrechen, wenn keine Zuständigkeit eines höheren Gerichts (z.B. Landgericht, Oberlandesgericht) gegeben ist.

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