3.895 Anwälte für Erbverzicht | Seite 163

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Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Große-Wilde
Rechtsanwalt Franz Große-Wilde
Große-Wilde & Partner GbR, Kaiserstr. 15, 53113 Bonn 6694.9081325103 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbverzicht bietet Herr Rechtsanwalt Franz Große-Wilde
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
MSR Rechtsanwalt Steuerberater, Zeppelinstr. 2, 76185 Karlsruhe 6866.9482835432 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbverzicht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
(27.07.2023) So stelle ich mir einen guten Anwalt vor. Freundlich, sachlich, kompetent. Unsere recht diffizile Angelegenheit wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Karsten
Rechtsanwalt Martin Karsten
Kanzlei Karsten, Mühlstr. 5, 72172 Sulz am Neckar 6919.3906971295 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Karsten unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbverzicht
(15.12.2018) Gute Beratung, schnelles Handeln und Rückmeldung .
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar A. Leist
sehr gut
Rechtsanwalt Elmar A. Leist
LEIST Rechtsanwaltskanzlei, Imaginastraße 3, 65203 Wiesbaden 6802.6425540595 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbverzicht bietet Herr Rechtsanwalt Elmar A. Leist
aus 13 Bewertungen Herr Leist hat mich in den gut 2 Jahre dauernden Verhandlungen mit mehreren Kaufinteressenten meiner Praxis beraten, … (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Böhmer
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Böhmer
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Reiserecht • Internationales Recht • Sportrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Böhmer ist Ihr Ansprechpartner für Erbverzicht
aus 13 Bewertungen leider kann ich noch kein endgültiges Urteil über Herrn RA Böhmer abgeben. Am 23.10. fand das erste Gespräch statt. … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Löhr
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Löhr
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Holger Löhr für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbverzicht
aus 22 Bewertungen Seher kompetente herzliche und hilfreiche Beratung Seher empfehlenswert (26.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Brauck
Kanzlei Barbara Brauck-Hunger, Bachweg 55, 65366 Geisenheim 6787.3829063098 km
Fachanwältin Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara Brauck vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbverzicht
(22.12.2022) Prompte Rückmeldung, nettes Telefonat und kompetente, verständliche Auskunft.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbverzicht

Fragen und Antworten

  • Erbverzicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbverzicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbverzicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbverzicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbverzicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Bei einem Erbverzicht schließen der Erblasser und (s)ein gesetzlicher Erbe einen Vertrag - der nach § 2348 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) notariell beurkundet werden muss. Wurde der Erbverzicht wirksam abgeschlossen, ist dann nicht nur der Verzichtende von der Erbfolge ausgeschlossen - auch seine Nachkommen sehen von der Erbschaft keinen Cent, sofern die Parteien nicht explizit etwas anderes geregelt haben. Im Übrigen kann der Erbverzicht nach dem Ableben des Erblassers nicht mehr angefochten bzw. aufgehoben werden.

Ein Erbverzicht kann sich erstrecken auf

  • den gesetzlichen Erbteil,
  • den Pflichtteil und
  • den gesetzlichen Erbteil sowie den Pflichtteil.

Ein Erbverzicht wird häufig vereinbart, wenn z. B. von vielen Erben nur einer alleine das Familienunternehmen übernehmen soll. Die anderen gesetzlichen Erben erhalten dann in der Regel jedoch eine Abfindung für ihren Verzicht auf das Erbe.

Der Verzicht auf den Pflichtteil kann sich z. B. auch schlüssig in einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag finden. Denn Ehepaare setzen sich meistens zunächst gegenseitig als Erben und ihre Kinder als Schlusserben ein. Außerdem wird eine sog Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen, wonach die enterbten Kinder beim Tode des erstversterbenden Ehegatten ihren Pflichtteil nicht ohne Strafe - wie etwa den Verlust ihres Erbrechts - verlangen können.

Auch der Ehegatte kann - z. B. in einem Ehevertrag - auf sein Erbe verzichten. Zu beachten ist aber, dass eine Scheidung bzw. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft das Erbrecht des früheren Ehegatten beendet. Neben einer Ehescheidung kann auch bereits eine Trennung dazu führen, dass der Ehepartner nichts vom Nachlass zu sehen bekommt, sofern bereits der Antrag auf Scheidung beim Gericht eingereicht wurde und die Voraussetzungen für eine Scheidung, wie etwa das Trennungsjahr, vorlagen.

Abzugrenzen ist der Erbverzicht vom Verzichtsvertrag und der Erbausschlagung. Der Verzichtsvertrag wird vor dem Tod des Erblassers zwischen den gesetzlichen Erben geschlossen. Die Erbausschlagung dagegen ist in den §§ 1943 ff. BGB geregelt. Danach kann das Erbe innerhalb einer Ausschlagungsfrist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbe ausgeschlagen werden. Die Erbschaftsausschlagung muss vor dem Nachlassgericht erklärt werden und ist erst möglich, wenn der Erbfall eingetreten ist. Eine Ausschlagung vor dem Tod des Erblassers ist daher gesetzlich nicht möglich.

(VOI)

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