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Info Hochschulrecht
Als wichtigster Teil des Hochschulrechts gilt in diesen Fällen das Hochschulzulassungsrecht. Das Hochschulzulassungsrecht betrifft alle rechtlichen Fragen, die im Zugang mit einem Studium an einer Universität oder Fachhochschule stehen. In vielen Studiengängen bewerben sich mehr Studienanfänger als Studienplätze zur Verfügung stehen. Daher werden viele Bewerber abgelehnt und nehmen daraufhin ein Studium an einem anderen Ort auf. Viele Bewerber möchten und können aber aus persönlichen Gründen an einem bestimmten Ort studieren oder der gewünschte Studiengang wird nur an einem bestimmten Ort angeboten.
Für sie gibt es die Möglichkeit und Chance, sich seinen Studienplatz "einzuklagen". In diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Studienplatzklage“ von Bedeutung. Diese ist gar keine Klage im engeren Sinne, sondern ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, in dem geltend gemacht wird, die jeweilige Universität habe ihre Kapazitäten nicht ausgeschöpft.
Problematisch ist die Situation dann, wenn die Vergabe von Studienplätzen über die ZVS erfolgt. Die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die ZVS sind relativ gering, da das Vergabeverfahren über die ZVS aufgrund von Gerichtsentscheidungen so ausgestaltet ist, dass eine Anfechtung eines Ablehnungsbescheides keine hinreichenden Erfolgsaussichten mehr bietet. Stattdessen sollte man, nach erfolgter Ablehnung durch die ZVS unmittelbar bei der Hochschule einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität zu beantragen. Bei diesem Antrag sind Fristen zu wahren. Der Antrag muss daher bis zum Semesterbeginn gestellt werden.
Weiterhin zum Hochschulrecht gehören u.a.:
Prüfungsanfechtungen
Streitigkeiten in Zusammenhang mit
Doktorarbeiten und Promotionsvorhaben
Habilitationen
Exmatrikulationen und disziplinarischen Maßnahmen
Berufungsverhandlungen
Drittmittel-Verträgen
Dienstrechten für Hochschullehrer
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