702 Anwälte für Insolvenzantrag | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Vogt
Kanzlei Michael Vogt, Mauerstr. 36, 72764 Reutlingen 6949.411442302 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Vogt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Insolvenzantrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schünemann-Føh
Rechtsanwältin Nicole Schünemann-Føh
Kanzlei Nicole Schünemann-Føh, Grundtvigs alle 183, Sonderborg 6400, Dänemark 6637.6358033094 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtliche Fragen im Bereich Insolvenzantrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole Schünemann-Føh
aus 8 Bewertungen ich werde noch weitere Auskünfte, auch evtl. gebührenpflichtige, bei Frau Schünemann-Föh einholen. Eine … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Maier-Wanner
Rechtsanwalt Axel Maier-Wanner
Rechtsanwaltskanzlei Axel Maier-Wanner, Pliensaustr. 40, 73728 Esslingen am Neckar 6941.1887056166 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Insolvenzantrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Maier-Wanner gerne zur Verfügung
(25.01.2024) Kompetent, schnell und aussagekräftig. Sehr gut!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch
Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch
Kanzlei Jörg W. Koch, Schaumburgallee 13, 14052 Berlin 6966.5574403864 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenzantrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann
Dr. Heimermann & Ulrich-Heimermann, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7210019025 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Insolvenzantrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Nermin Cakir
sehr gut
Kanzlei: Cakir und Carboni, Chlodwigplatz 7, 50678 Köln 6676.037175487 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nermin Cakir vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzantrag
aus 49 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Frau Ҫakır vertreten zu werden, und ich kann sie nur wärmstens empfehlen. Ihre … (19.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzantrag

Fragen und Antworten

  • Insolvenzantrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzantrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzantrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzantrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzantrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenzantrag) kann oder muss von einem Schuldner gestellt werden, wenn der Schuldner wegen mangelnder Liquidität zahlungsunfähig ist oder wenn einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, muss mit möglichst vollständigen Unterlagen (Vermögensverzeichnis, Auflistung der Gläubiger und der Forderungen, Verzeichnis der Schuldner etc.) eingereicht werden, muss den Insolvenzgrund benennen und erkennen lassen, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners begehrt wird. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) müssen Antragsvordrucke verwendet werden.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Nachlassinsolvenz) kann der Schuldner selbst (Eigenantrag) oder auch ein Gläubiger (Gläubigerantrag) stellen. Ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger ist nur möglich, wenn dieser das Insolvenzverfahren benötigt, um seine Forderungen begleichen zu können und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden kann. Bei einem Gläubigerantrag muss dem Insolvenzantrag ein Titel über die offenen Forderungen beigelegt werden und der Antrag begründet werden. Der Insolvenzantrag ist beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zu stellen. Bei Privatschuldnern ist das Amtsgericht zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz hat. Melden Selbstständige oder Personengesellschaften Insolvenz an, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit und Wohnort bzw. Sitz nicht übereinstimmen, ist der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ausschlaggebend.

Ist der Antrag zulässig, ermittelt das Insolvenzgericht den Sachverhalt und entscheidet über den Antrag: Es kann den Insolvenzantrag zurückweisen, weil kein Eröffnungstatbestand vorliegt oder weil nicht ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Andernfalls eröffnet es das Insolvenzverfahren per Eröffnungsbeschluss. Wird das Verfahren bei juristischen Personen mangels Masse nicht eröffnet, wird sie aufgelöst.

Eine Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages besteht für überschuldete juristische Personen, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung juristischer Personen (AG, GmbH, UG etc.) oder von Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter (GmbH & Co.KG) muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern - spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - gestellt werden. Andernfalls droht für die Verantwortlichen eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung bzw. persönliche Haftung. Antragsberechtigt sind bei juristischen Personen oder Personengesellschaften die jeweils Vertretungsberechtigten. Privatpersonen und Personengesellschaften mit persönlich haftenden Gesellschaftern müssen nach der Insolvenzordnung (InsO) keinen Insolvenzantrag stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Sonderregelungen können aber z. B. nach dem BGB bestehen.

(LOE)

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