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Rechtsanwalt Martin Lang
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt StrafrechtMietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaution unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Lang

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaution

Fragen und Antworten

  • Kaution: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaution umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaution und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaution: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaution sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Als Kaution bezeichnet man eine Sicherheitsleistung oftmals in Form einer Geldsumme, die der Vermieter zur Sicherung von zukünftigen Schadensersatzansprüchen oder rückständiger Mietzinsen vom Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses verlangt, wenn dies im Mietvertrag oder nachträglich vertraglich vereinbart ist.

Der Mieter bezahlt die Kaution meist in Form einer Geldsumme, die der Vermieter seinerseits auf einem Kautionskonto bei einer Bank oder Sparkasse zum üblichen gesetzlichen Zinssatz anlegt.

Gesetzlich ist die Mietkaution in § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Gewerbemietvertrag geregelt, für die Wohnraummiete gilt § 551 BGB. Bei Mietverhältnissen von Geschäftsräumen können Vermieter und Mieter weitgehend frei die Mietkaution vereinbaren.

Ganz anders dagegen im Wohnraummietrecht: Hier greifen zum Schutz des Mieters einige Sondervorschriften. Sie können nicht zulasten des Mieters vertraglich geändert werden, eine abweichende Vereinbarung zuungunsten des Vermieters ist jedoch möglich.

Folgende Regeln müssen bei der Vermietung von Wohnungen oder Wohnhäusern beachtet werden, § 551 BGB:

Eine Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen, Berechnungsgrundlage ist hier die Nettomiete, Nebenkostenvorauszahlungen werden also nicht mitgerechnet.

Die Kaution muss streng vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegt werden. Bei dem Mietkautionskonto handelt es sich um ein Treuhandkonto. Der Vermieter fungiert lediglich als Treuhänder, die mit der Spareinlage erzielten Zinsen gehören dem Mieter. Er erhält sie aber erst, wenn das Konto vom Vermieter aufgelöst wurde und er ihm die Kaution zurückerstattet. Bis dahin werden die Zinsen auf dem Konto belassen und erhöhen so die Sicherungssumme. Durch diese Anlagepflicht soll die Kaution des Mieters vor dem eventuellen Zugriff von Gläubigern seines Vermieters geschützt werden.

Wird das Mietverhältnis beendet, so ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter die Restsumme der Kaution zurückzuerstatten, die sich aus der Abrechnung ausstehender Kosten ergibt. Achtung: Der Vermieter muss also nicht, wie dies häufig irrtümlich angenommen wird, die Kaution bereits bei der Wohnungsübergabe zurückzahlen.

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