3.930 Anwälte für Leasingvertrag | Seite 164

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Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Brüning
Kanzlei Antje Brüning, Bahnhofstraße 87, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.7648180138 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Leasingvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Brüning
aus 6 Bewertungen Schnelle unkomplizierte Beratung (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Kiwitt
sehr gut
Kanzlei Kiwitt, Voedestr. 5, 44866 Bochum 6657.8427159996 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Anne Kiwitt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Leasingvertrag
aus 16 Bewertungen schnell geantwortet (13.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Halil Yanar
Rechtsanwalt Halil Yanar
Anwaltskanzlei Yanar, Yunuseli Mahallesi 21.Çiğdem Sokak Osmangazi, 69, 16200, Bursa, Türkei 8751.0362120212 km
Zivilprozessrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Leasingvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Halil Yanar
aus 6 Bewertungen Danke für die Beratung. Ehrlich und Kompetent. (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Heilig
Rechtsanwaltskanzlei Regina Heilig, Wilhelmstraße 19, 77654 Offenburg 6869.8732297683 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Heilig im Bereich Leasingvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen DerErstkontakt war freundlich, informativ und verständlich. Da ich bis dato noch keine weiteren Infos habe,kann ich … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Frank Thomas Bienko (vormals Justizrat Glessgen ), Karcherstr. 4, 66111 Saarbrücken 6767.1495195117 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Leasingvertrag
aus 26 Bewertungen Herr Bienko hat viel Geduld mit mir gehabt, weil ich nicht zeitnah geantwortet habe. Des Weiteren hat Herr Bienko … (07.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kim Mailänder
Rechtsanwältin Kim Mailänder
Kanzlei Hanken • Meyer & Partner | Rechtsanwälte, Dohuser Weg 5, 26409 Wittmund 6589.9825680009 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Leasingvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Kim Mailänder
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schlicht
Kanzlei Michael Schlicht, Eugen-Schreiber-Str. 27, 68623 Lampertheim 6841.6111626224 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schlicht bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Leasingvertrag
(09.04.2016) Ich habe Herrn Schlicht in mehreren Angelegenheiten ein Mandat erteilt, welche allesamt zu meiner Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Kanzlei Michael Schieffers, Dienststraße 79, 46149 Oberhausen 6636.8743961315 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Leasingvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
(25.03.2022) Herr Schieffers hat sehr aufmerksam zugehört und mir Ratschläge gegeben wie wir uns in diesem Fall verhalten sollten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Weitz
Rechtsanwalt Heiner Weitz
Heyers Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Fürstenwall. 146, 40217 Düsseldorf 6649.5222985977 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Weitz bietet im Bereich Leasingvertrag Rechtsberatung und Vertretung
(11.02.2024) Die Anwaltskanzlei vertrat uns mehrmals in verschiedenen Angelegenheiten und immer zu unserer vollen Zufriedenheit. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Said Sadic
Sadic Anwaltskanzlei, An der Alster 83, 20099 Hamburg 6720.3038852292 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Said Sadic ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Leasingvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Berkemeier
Rechtsanwalt Stefan Berkemeier
Rechtsanwalt Stefan Berkemeier, Theaterstr. 3, 30159 Hannover 6768.1899752816 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Berkemeier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Leasingvertrag
aus 5 Bewertungen Aus einer schwierigen Situation zu einem Gewinner auf ganzer Linie zu werden, ist absolut anerkennenswert. Beide … (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvi Dittrich
Rechtsanwältin Sylvi Dittrich
Rechtsanwältin Sylvi Dittrich, Karl-Liebknecht-Straße 47, 07546 Gera 6991.8871093012 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Leasingvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Sylvi Dittrich
(24.04.2023) Sehr positiv empfand ich, dass Frau Dittrich mir umgehend einen Termin anbot und sich viel Zeit nahm, um mein Problem …
Profil-Bild Rechtsanwalt René Pager
Rechtsanwalt Pager, Ferdinand-Lassalle-Straße 2, 04109 Leipzig 6981.7115642337 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt René Pager bietet Rat und Unterstützung im Bereich Leasingvertrag
(02.06.2021) Herr Pager reagiert sofort auf Belange, vergab zügig einen Termin. Seine Art ist sehr direkt und auf den Punkt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Anwaltsbüro am Ebertplatz, Ebertplatz 10, 50668 Köln 6674.4510618149 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Leasingvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
aus 6 Bewertungen Mietrecht NK-Abrechnung (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwälte Hollfelder & Kollegen, Bräuhausstr. 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.7308208486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Leasingvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Rudolf
(21.12.2023) Die gestellte Anfrage wurde prompt und höflich beantwortet. Vielen Dank nochmals!
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
gut
Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
Kanzlei Stefan-Alois Becker, Dalbergstr. 4, 65929 Frankfurt am Main 6818.1510158247 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich Leasingvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
aus 29 Bewertungen Herr Becker hat einen Unfall für mich abgewickelt, ich habe beste Erfahrungen mit ihm und kann nur jedem raten, zu ihm … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lutz
Rechtsanwalt Matthias Lutz, Filderhauptstraße 20, 70599 Stuttgart 6937.4867011393 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Leasingvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Lutz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Hintermayr
sehr gut
Kanzlei Jörg Hintermayr, Katharinenheimstraße 12, 83093 Bad Endorf 7178.578706843 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Hintermayr ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Leasingvertrag gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Herr Hintermayr hat mir super geholfen als mir jemand ins auto gefahren ist, ich habe mich um nichts groß kümmern … (06.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Leasingvertrag

Fragen und Antworten

  • Leasingvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leasingvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Leasingvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Leasingvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Leasingvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Unter einem Leasingvertrag versteht man die Gebrauchsüberlassung einer Sache oder einer Sachgesamtheit durch den Leasinggeber (LG) an den Leasingnehmer (LN) gegen ein in Raten gezahltes Entgelt. Nach überwiegender Rechtsauffassung ist der Leasingvertrag rechtlich gesehen, auch wenn er mit Kaufoptionen verbunden ist, wegen der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung ein atypischer Mietvertrag.

Aus diesem Grund gelten für den Leasingvertrag auch grundsätzlich die Bestimmungen des Mietrechts, vgl. §§ 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Von der Miete unterscheidet sich der Leasingvertrag allerdings dadurch, dass die mietvertraglich geschuldeten Wartungsarbeiten und Instandsetzungsleistungen sowie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in der Regel auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Neben diesen sich hieraus ergebenden Pflichten ist der Leasingnehmer ferner dazu verpflichtet, den im Leasingvertrag festgesetzten Mietzins pünktlich zu bezahlen.

Für den Leasinggeber ergibt sich aus dem Leasingvertrag die Pflicht, dem Leasingnehmer den Gebrauch der Leasingsache für die entsprechend vereinbarte Vertragszeit zu gewähren und die Finanzierung des Leasinggegenstandes im Voraus zu leisten.

Wichtig ist es, den Leasingvertrag vom Kaufvertrag zwischen Lieferant und Leasinggeber zu unterscheiden, wobei Lieferant und Leasinggeber u.U. ein und dieselbe Person sein können.

Mit Beendigung des Leasingvertrags geht der Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurück oder wird dem Leasingnehmer oder einem Dritten zum Kauf angeboten.

Grundsätzlich ist der Abschluss eines Leasingvertrages formfrei. Bei Grundstücken hingegen sind die §§ 578  Abs. 1, 550 BGB zu beachten, bei einem Finanzierungsleasing die §§ 550, 492 Abs. 1, S. 1-4 BGB, vorausgesetzt der Leasingvertrag kommt zwischen einem Unternehmer gem. § 14 BGB und einem Verbraucher nach § 13 BGB zustande. Ausnahmen von der Formfreiheit sind insbesondere bei Grundstücken dann zumachen, wenn der Leasingvertrag Pflichten enthält, die unter die Formvorschrift des § 311b BGB fallen.

Wie bereits erwähnt trägt regelmäßig der Leasingnehmer die Gefahr bzw. Haftung für Instandhaltung, Untergang und Beschädigung; die Haftung des Leasinggebers in diesem Zusammenhang ist dann meist ausgeschlossen. Im Gegenzug hierzu tritt aber der Leasinggeber dem Leasingnehmer als Ausgleich seine Ansprüche und Rechte gegenüber Dritten, insbesondere dem Lieferanten ausdrücklich und vorbehaltlos ab oder ermächtigt ihn, diese geltend zu machen. Insofern richten sich Ansprüche aus Gewährleistung wegen Sachmängel gegenüber dem Lieferanten nach Kaufrecht.

Beispiel: Der Leasinggeber kauft beim Händler ein Auto. Dem Leasinggeber stehen nun z.B. wegen Mangelhaftigkeit des Autos die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler zu. Nach dem Leasingvertrag jedoch ist der Leasingnehmer für die Instandhaltung des Kfz sowie die Mängelbeseitigung etc. verpflichtet; im Ausgleich hierzu hat der Leasinggeber dem Leasingnehmer durch entsprechende Regelungen im Leasingvertrag die ihm in diesem Zusammenhang gegen den Händler zustehenden Rechte abgetreten. Der Leasingnehmer kann demnach selbst und direkt gegen den Händler die bestehenden Rechte geltend machen, z.B. wegen Mangelhaftigkeit des Autos. Die Ansprüche richten sich dann nach Kaufrecht, obwohl zwischen Leasingnehmer und Händler nie ein Vertrag zustande kam.

Es gibt folgende, verschiedene Arten von Leasingverträgen:

  1. Finanzierungsleasing ist ein Leasingvertrag bei dem der Leasingnehmer für die Vollamortisation der vom Leasinggeber für die Anschaffung des Leasinggegenstandes gemachten Aufwendungen und Kosten zu tragen hat. Dieser Leasingvertrag wird in der Regel für eine längere Festmietzeit geschlossen. 
  2. Operating-Leasing stellt ein Leasingvertrag dar, bei dem der Leasinggeber beabsichtigt, die Vollamortisation durch mehrfaches Überlassen des Leasinggegenstandes an verschiedene Leasingnehmer zu erreichen. Bei dieser Art von Leasingvertrag ist die Vertragsdauer unbestimmt oder die Grundmietzeit sehr kurz, die Kündigung erleichtert oder jederzeit möglich. Dieser Leasingvertrag eignet sich insbesondere sehr gut, wenn für den Leasingnehmer offen bleiben soll, wie lange er den Leasinggegenstand behalten und ob er ihn erwerben möchte. 
  3. Immobilienleasing; bei diesem Leasingvertrag räumt der Leasinggeber als Bauherr dem Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragszeit eine vormerkungsgesicherte Kaufoption ein.
  4. Herstellerleasing und Händlerleasing liegt vor, wenn der Lieferant selbst Leasinggeber ist. Dadurch fehlt das für den Leasingvertrag typische Dreiecksverhältnis.
  5. Null-Leasing; von dieser Art Leasingvertrag spricht man, wenn dem Leasingnehmer der Leasinggegenstand für eine bestimmte Zeit gegen periodisch fällig werdende Raten ohne Zins zum Gebrauch überlasst. Am Ende der Laufzeit wird dem Leasingnehmer die Sache zu einem bereits bei Vertragsschluss festgesetzten Preis bindend zum Eigentumserwerb angeboten.
  6. Sale-and-lase-back; bei diesem Leasingvertrag ist in der Regel der Leasingnehmer Eigentümer des Leasinggegenstands. Dieser verkauft oder übergibt aber die Sache dem Leasinggeber, um sie dann von diesem zu leasen.

Eine Besonderheit beim Kfz-Leasing, das auf längere Zeit vereinbart ist, liegt darin, dass der Leasingnehmer Halter des Kfz wird.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Leasingvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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