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Herr Rechtsanwalt Lars Lanius - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Lebensversicherung
aus 21 Bewertungen Herr Lanius hat mich sehr gut beraten. Es ging um eine Schwerbehinderung, die vom Kreis abgelehnt wurde. Es war ein … (16.03.2024)
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Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Lebensversicherung bietet Rechtsanwalt Herr Advocaat Richard Latten

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lebensversicherung

Fragen und Antworten

  • Lebensversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lebensversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lebensversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lebensversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lebensversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Mit einer Lebensversicherung beabsichtigt der Versicherungsnehmer die finanzielle Absicherung einer Person. Hierzu schließen die betreffende Versicherung und der Versicherungsnehmer einen Vertrag ab.

Je nachdem, was der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss der Lebensversicherung bezweckt, liegt eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung vor.

So dient etwa die Risikolebensversicherung allein dem Zweck, beim Tod des Versicherungsnehmers den Begünstigten - das ist zumeist die Familie des Versicherten - finanziell abzusichern. Das bedeutet, dass die Versicherung nur zahlen muss, wenn der Versicherungsfall eintritt, der Versicherungsnehmer also verstirbt. Läuft der Vertrag über die Lebensversicherung dagegen vor dem Schadensfall aus, muss der Versicherer keinen Cent zahlen, obwohl der Versicherungsnehmer über Jahre hinweg regelmäßig die fällig gewordenen Beiträge geleistet hat. Die Prämie fällt dafür aber auch nicht so hoch aus wie bei der Kapitallebensversicherung.

Denn bei dieser Art der Lebensversicherung spielt zwar auch die finanzielle Absicherung des/der Begünstigten eine wichtige Rolle. Daneben dient die Kapitallebensversicherung aber auch als Altersvorsorge. In den Versicherungsbedingungen wird dann etwa eine bestimmte Vertragsdauer festgelegt. Lebt der Versicherungsnehmer zu dieser Zeit noch, erhält er das jahrelang eingezahlte Kapital bzw. die vereinbarte Versicherungssumme zurück. Das kann durch eine Einmalzahlung oder die Zahlung einer monatlichen Rente geschehen. Aus diesem Grund sind die monatlich zu zahlenden Beiträge höher als bei der Risikolebensversicherung.

Daneben gibt es im Versicherungsrecht aber auch noch die fondsgebundene Lebensversicherung und die Rentenversicherung. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist zu beachten, dass das vom Versicherungsnehmer gezahlte Geld in Fonds - Investmentfonds - bzw. Aktien investiert wird. Eine feste Vertragsdauer bietet sich hier jedoch nicht an; schließlich könnte ein plötzlicher Kurseinbruch kurz vor Vertragsende zu einem drastischen Wertverlust und damit zu einem geringeren auszuzahlenden Betrag führen, was vom Versicherungsnehmer unzweifelhaft nicht gewollt sein wird.

Hat jemand z. B. einen Hauskauf bzw. Wohnungskauf getätigt und ein Kreditunternehmen ihm dafür ein Darlehen gewährt, verlangt die Bank grundsätzlich eine Sicherheit, zu der neben einer Bürgschaft oder Grundschuld unter anderem auch eine Lebensversicherung gehört. Die Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer geht dann im Rahmen der Abtretung auf die Bank über. Als Sicherungsbetrag wird übrigens der Rückkaufswert angesetzt. Doch nicht immer muss die Forderung an die Bank abgetreten werden, sondern sie kann auch bei den ursprünglich Begünstigten verbleiben. Denn häufig soll mit der Lebensversicherung lediglich vermieden werden, dass die Familie etwa nach dem Tod des Versicherungsnehmers das Haus verkaufen muss, um die Schulden abzubezahlen. Auch eine Zwangsvollstreckung - wie die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher - oder eine Zwangsversteigerung der Immobilien soll verhindert werden, indem der Familie die Versicherungssumme ausbezahlt wird.

Übrigens: Da dem Versicherer der Widerruf der Bezugsberechtigung schriftlich angezeigt werden muss, kann er nicht in einem Testament erklärt werden. Fehlt dagegen in der Versicherungspolice bereits die Angabe, wer bezugsberechtigt sein soll, so erhalten im Zweifel die Erben die Versicherungssumme. Wurde eine Ehe erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages geschlossen und später geschieden, so erhält die Frau nach der Scheidung kein Geld aus der Lebensversicherung ihres nunmehr verstorbenen Exmannes, wenn sie in den Versicherungsbedingungen nicht als bezugsberechtigt eingetragen ist und der Versicherungsnehmer nach der Scheidung wieder geheiratet hat. Denn ohne eine ausdrückliche Regelung ist davon auszugehen, dass die Ehefrau die Versicherungssumme erhalten sollte, mit der der verstorbene Versicherungsnehmer gerade verheiratet war. Ist dagegen klar, wer das Geld aus der Lebensversicherung erhalten soll, so fällt es erst gar nicht in den Nachlass, sondern steht automatisch dem Bezugsberechtigten zu.

Auch im Steuerrecht kann eine Lebensversicherung enorme Auswirkungen haben. So fällt beim Bezugsberechtigten etwa Erbschaftsteuer an, weil die Auszahlung als Erwerb von Todes wegen nach § 3 I Nr. 4 ErbStG (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz) anzusehen ist.

(VOI)

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